Bezahlt ein Kunde trotz mehrmaliger Aufforderung eine Rechnung nicht, beantragen Gläubiger oft ein gerichtliches Mahnverfahren. Der Schuldner erhält daraufhin einen Mahnbescheid per Post. Widerspricht er diesem nicht innerhalb von 2 Wochen, darf der Gläubiger mittels Vollstreckungsbescheid seine Forderung umgehend zwangsvollstrecken – ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Das Mahngericht prüft allerdings nicht, ob die angemahnte Forderung rechtens ist. Erhebt der Schuldner Widerspruch aufgrund einer nicht zulässigen Forderung, führt dies zu einem klassischen Gerichtsverfahren. Insbesondere bei hohen Forderungssummen kann die Unterstützung eines Anwalts bei einem Mahnverfahren sinnvoll sein.
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