Ob Immobilien oder Versicherungen: Ein Makler muss den Kunden über sämtliche Rechte und Pflichten aufklären. Im Maklervertrag ist dabei eindeutig festzulegen, zu welcher Leistung sich der Makler verpflichtet und wie hoch seine Provision ist. Es besteht zwar keine Vertragspflicht zwischen Makler und Kunde – mit einem Vertrag können Sie aber Unstimmigkeiten über Leistung und Kosten vermeiden.
Mit einem schriftlichen Vertrag sind sowohl Makler als auch Kunde rechtlich abgesichert.
Ein Rechtsanwalt für Maklerrecht unterstützt Sie bei der korrekten Erstellung von Maklerverträgen und setzt sich für eine schnelle und kostensparende Lösung von Rechtsstreitigkeiten ein.
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Der Makler verlangt von Ihnen als Kunden eine unzulässig hohe Summe für seine Tätigkeit? Sie möchten Schadenersatzansprüche geltend machen, weil der Makler Mängel bewusst verschwiegen hat? Bei Rechtsstreitigkeiten zur Maklerprovision und in Haftungsfragen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Maklerrecht zu kontaktieren. Er kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Geht es um die Abwehr von Provisionsansprüchen aus einem Maklervertrag, kann ein Anwalt für Maklerrecht prüfen, ob tatsächlich ein Provisionsanspruch des Maklers besteht. Ist das verkaufte Objekt z. B. nicht mit der angebotenen Immobilie identisch oder kannten Sie als Kunde das Objekt bereits vor dem Maklerkontakt, kann der Makler seinen Anspruch verlieren. Versucht er dennoch Provision von Ihnen einzufordern, unterstützt Sie der Anwalt bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Die Kosten für einen Anwalt für Maklerrecht hängen vom Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit ab. Eine pauschale Aussage zu den Kosten ist daher nicht möglich. Wie viel genau zu zahlen ist, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ können Sie eine Vergütung auf Stundensatzbasis oder ein Pauschal-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren.
In Deutschland gibt es rund 35.000 Immobilienmakler – dazu kommen noch andere Gruppen wie z. B. Versicherungsmakler. Die wichtigste Verpflichtung ist die Unklarheitenregelung: Ein Makler muss den Kunden über sämtliche Rechte und Pflichten aufklären.
Im Maklervertrag ist dabei eindeutig festgelegt, zu welcher Leistung sich der Makler verpflichtet und wie hoch seine Provision ist. Es besteht zwar keine Vertragspflicht zwischen Makler und Kunde, jedoch ist von mündlichen Absprachen abzuraten – daraus entstehen oft Unstimmigkeiten über Leistung und Kosten. Mit einem schriftlichen Vertrag sind sowohl Makler als auch Kunde rechtlich abgesichert.
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