Wer Immobilien verkaufen und sich den zeitlichen Aufwand ersparen will, kann einen der ca. 35.000 deutschen Immobilienmakler (laut Listenchampion) bemühen. Mit einem Maklervertrag können Verkäufer und Makler die Beauftragung rechtlich absichern. Darin sind u. a. der Verkaufsgegenstand, die Vertragslaufzeit und die mögliche Provision definiert. Außerdem ist festzulegen, ob es sich um einen einfachen Vertrag oder einen Alleinauftrag handeln soll. Beim Alleinauftrag darf der Verkäufer keinen weiteren Makler beauftragen.
Aus Beweisgründen ist es wichtig, den Maklervertrag schriftlich auszuformulieren. Ein Anwalt kann missverständliche und nachteilige Klauseln im Maklervertrag vermeiden. Er kann die Vertragsbestandteile auf Richtigkeit prüfen und den Vertrag bei Bedarf neu verhandeln.
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