Streitigkeiten in der Familie oder zwischen Freunden und Nachbarn erfordern ein behutsames Vorgehen, um eine Lösung zu erarbeiten. Wer vor Gericht zieht, begibt sich oft in eine Eskalationsspirale und gefährdet zwischenmenschliche Beziehungen.
Daher ist eine außergerichtliche Mediation oft zielführender: Sie ist meistens nicht nur günstiger, sondern ermöglicht eine einvernehmliche Konfliktlösung im Interesse aller.
Die Mediation ist ein freiwilliges Schlichtungsverfahren und wird von einem neutralen Dritten – dem Mediator – koordiniert. Die Mediation löst emotionale und festgefahrene Konfliktsituationen gemeinsam und im Interesse aller Parteien. Im Zentrum der Mediation steht der Interessenausgleich und der Gewinn beider Seiten. Damit unterscheidet sie sich deutlich vom Gerichtsverfahren, bei dem in der Regel eine Partei verliert.
Die Mediation unterliegt keinen gesetzlichen Vorgaben: Die Streitenden können sie frei und nach ihren Bedürfnissen gestalten. Der Mediator hat keine Entscheidungsgewalt – er unterstützt die beteiligten Parteien ziel- und lösungsorientiert bei der Entscheidungsfindung, um eine Eskalation zu vermeiden.
Die Mediation ist von Vorteil, wenn alle Beteiligten eine außergerichtliche Lösung anstreben. Denn eine Mediation kann zwischenmenschliche Beziehungen vor dem Abbruch bewahren und scheinbar unlösbare Konflikte lösen. Die Mediation ist dabei meistens kostengünstiger und effektiver: Da beide Parteien an einer Lösung arbeiten, kann ein langer und teurer Rechtsstreit oft vermieden werden.
Geht es einer Partei lediglich darum, Recht zu haben und Recht zu bekommen, ist eine Klage effektiver. Durch eine Klage können Ansprüche verbindlich durchgesetzt werden – eine Mediation kann das nicht leisten.
Zunächst setzt der Mediator einen Mediationsvertrag mit Ablauf und Regeln der Mediation auf. Dann beschäftigt er sich mit dem Konflikt und seinen Hintergründen – den Motiven, Gefühlen und Interessen der Parteien. Schließlich erarbeiten die Parteien eine gemeinsame Lösung und einigen sich auf eine schriftliche Abschlussvereinbarung.
Die Dauer eines Mediationsverfahrens hängt vom Konflikt und den Streitenden ab. Der Ablauf ist nicht vorgeschrieben und richtet sich immer nach den Bedürfnissen der Beteiligten.
Anders als bei der anwaltlichen Tätigkeit richten sich die Kosten einer Mediation nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der Mediator kann sein Honorar frei und individuell bestimmen.
Erfahrungsgemäß ist die Mediation oft günstiger als ein Prozess: Im Mittel liegen die Kosten bei 150–300 € pro Stunde. Gerichtsverfahren kosten – je nach Streitwert – ein Vielfaches mehr. Mittlerweile decken zudem zahlreiche Rechtsschutzversicherungen die Kosten für ein Mediationsverfahren.
Will ein Anwalt eine Mediation durchführen, muss er eine spezielle Zusatzausbildung nachweisen. Zusätzlich zu seiner juristischen Expertise hat er umfassende Verhandlungs-, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen erworben. Diese kann er in eine beidseitig zufriedenstellende Lösungsfindung einbringen.
Anders als ein Mediator, der keine Juristenausbildung absolviert hat, kennt sich der anwaltliche Mediator in verschiedenen Rechtsgebieten gut aus: In besonders komplexen Streitigkeiten kann er themenübergreifende Lösungen aus z. B. dem Erbrecht, Wirtschaftsrecht oder dem Vertragsrecht finden. Scheitert die Mediation an einer der Konfliktparteien, kann der anwaltliche Mediator ohne Zeitverlust zu rechtlichen Handlungsoptionen beraten.
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