Das Medizinrecht regelt die Rechte und Pflichten von Ärzten und Patienten. Ein wichtiges Teilgebiet ist das Arzthaftungsrecht. Dabei geht es vor allem um Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern während der medizinischen Behandlung. Aufgrund der komplexen rechtlichen Regelungen und Ansprüche bei der Beweissammlung kann eine anwaltliche Beratung hier sinnvoll sein.
Ein Anwalt für Medizinrecht kennt die Gesetzeslage und kann rechtsverbindlich einschätzen, ob ein Anspruch und Erfolgschancen bestehen. advocado findet für Sie den passenden Anwalt – bundesweit und ortsunabhängig.
Das Medizinrecht beschäftigt sich mit den gesetzlichen Grundlagen des Arzt-Patienten-Verhältnisses. Es umfasst u. a. das Arzthaftungsgesetz, das Patientenrechtegesetz, das Krankenhausrecht und das Pharmarecht.
Passieren Fehler bei der medizinischen Behandlung, die zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustands führen, können Sie dafür Schmerzensgeld und ggf. Schadensersatz verlangen. Ihren Anspruch auf eine Entschädigung müssen Sie allerdings selbst nachweisen. Ein Anwalt für Medizinrecht kann Ihnen umfangreiche Beweispflicht abnehmen. Er hat die notwendigen juristischen und medizinischen Kenntnisse, um Arztfehler einwandfrei nachweisen zu können – und weiß, welche Schmerzensgeldsumme in Ihrem Fall gerechtfertigt ist. Er kann nicht nur das Schmerzensgeld, sondern auch Schadensersatz für Sie durchsetzen.
Vermuten Sie einen Arztfehler, kann ein Anwalt für Medizinrecht zunächst Ihren Fall prüfen und klären, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht. Mit entsprechenden Beweisen kann er für Sie die außergerichtliche Verhandlung mit Arzt, Krankenhaus und Versicherung übernehmen. Ist keine Einigung mit den Verantwortlichen möglich, kann der Anwalt Klage einreichen, um Schmerzensgeld für Sie durchzusetzen.
„Durch die Digitalisierung kann ich meinen Mandanten zu jeder Zeit eine ausführliche Rechtsberatung im Medizinrecht anbieten und sie auch außerhalb der Öffnungszeiten meiner Kanzlei unterstützen.“
Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt und berät Dr. Dirk Christoph Ciper Patienten und Geschädigte zu allen rechtlichen Fragen. Dabei unterstützt er seine Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Feststellung und Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.
„Durch die Digitalisierung kann ich meinen Mandanten zu jeder Zeit eine ausführliche Rechtsberatung im Medizinrecht anbieten und sie auch außerhalb der Öffnungszeiten meiner Kanzlei unterstützen.“
Als Fachanwalt für Medizinrecht vertritt und berät Dr. Dirk Christoph Ciper Patienten und Geschädigte zu allen rechtlichen Fragen. Dabei unterstützt er seine Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei der Feststellung und Durchsetzung berechtigter Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.
Dr. Dirk Christoph Ciper: Die Online-Rechtsberatung ermöglicht mir die Vertretung von Mandanten, die sich nicht in unmittelbarer Nähe meiner auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei befinden, sondern zum Teil mehrere hundert Kilometer entfernt oder sogar im Ausland wohnen.
Durch die Digitalisierung kann ich meinen Mandanten zu jeder Zeit eine ausführliche Rechtsberatung im Medizinrecht anbieten und sie auch außerhalb der Öffnungszeiten meiner Kanzlei unterstützen.
Ein wesentliches Defizit sehe ich in der Vielzahl gesetzlicher Vorgaben, die für Laien kaum zu überblicken sind und teilweise andere Rechtsgebiete wie das Straf-, Versicherungs-, Produkt- und Vertragsrecht tangieren.
Neben den medizinrechtlichen Vorschriften existiert die höchstrichterliche Rechtsprechung, die ebenfalls zwingend zu berücksichtigen ist, aber nicht immer der Lebenswirklichkeit meiner Mandanten entspricht.
Als Anwalt für Medizinrecht vertrete ich bundesweit Patienten in allen Bereichen des Medizinrechts. Meines Erachtens nach bietet die Beziehung zwischen Arzt, Patient und ggf. auch der Haftpflichtversicherung das größte Konfliktpotenzial.
Das zeigt auch eine aktuelle Statistik-Auswertung des MDK, wonach die Zahl der angezeigten Behandlungsfehler jedes Jahr steigt, die Zahl der im Nachhinein bestätigten Behandlungsfehler jedoch rückläufig ist. Das liegt meist daran, dass viele Patienten ohne eine unabhängige Zweitmeinung nicht wissen, inwiefern z. B. ihre schmerzenden Prothesen eine Entschädigung rechtfertigen und in welcher Höhe Schmerzensgeld oder Schadensersatz angemessen sind.
Daher prüfe ich zunächst, ob tatsächlich ein Arztfehler vorliegt und ob dieser eine Entschädigung rechtfertigt. Erst nach einer umfassenden Prüfung des Sachverhaltes kann ich meinen Mandanten eine Handlungsempfehlung geben und ihr Recht durchsetzen.
Als Rechtsanwalt für Medizinrecht ist es meine vorrangige Aufgabe zu gewährleisten, dass das individuell vorliegende Rechtsanliegen meines Mandanten stets zu einer möglichst objektiven und medizinischen korrekten Entscheidung kommt.
Nehmen wir beispielsweise einen Patienten, der durch einen Operationsfehler zum Pflegefall geworden ist: Da er die Auswirkungen des Behandlungsfehlers mitunter ein Leben lang zu tragen hat, setze ich mich für Schmerzensgeld, Schadensersatz und zusätzlich eine Schmerzensgeld-Rente ein.
Dafür sichere ich zunächst relevante Dokumente wie die Krankenunterlagen und prüfe, ob der Behandlungsfehler die Ursache des Gesundheitsschadens ist. Bestätigt sich der Verdacht, definiere ich eine faire Entschädigung, führe die Verhandlungen mit der Gegenseite und versuche, so schnell wie möglich einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen.
Meine Arbeit fokussiert sich also vor allem auf den rechtssicheren Nachweis der Fehlbehandlung durch Sichtung der Krankenunterlagen sowie die zeitnahe Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung, um die drastischen Auswirkungen des Behandlungsfehlers zu kompensieren.
Zudem verweigern Versicherer mitunter die Zahlung oder versuchen, die Höhe der Entschädigung auf eine ungerechtfertigt geringe Summe zu reduzieren. Hier ist es meine Aufgabe, das bestmögliche Ergebnis für meine Mandanten zu erzielen und eine angemessene Entschädigung zu erwirken.
„Bestätigt sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden. Im Alleingang haben Mandanten in der Regel eher geringe Erfolgsaussichten.“
Für Mandanten einschneidende Fälle können sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von Geburtsschäden bis hin zu falsch eingesetzten Hüft- oder Knieprothesen, die die Arbeitsfähigkeit der Patienten beeinträchtigen. Viele Geschädigte können ihren Anspruch aufgrund fehlender Rechtskenntnisse jedoch nicht durchsetzen. Viele Forderungen werden so als unbegründet erachtet und abgewehrt.
Betroffenen Patienten empfehle ich daher, immer eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, wenn der Verdacht auf einen Diagnose- oder Behandlungsfehler besteht. Bestätigt sich dieser, sollte unbedingt ein Anwalt hinzugezogen werden. Im Alleingang haben Mandanten in der Regel geringe Erfolgsaussichten.
Da der behandelnde Arzt in der Regel durch eine Haftpflichtversicherung geschützt ist, die über ein eigenes Netzwerk von Anwälten verfügt, rate ich Patienten in jedem Fall davon ab, der Gegenseite ohne juristischen Beistand entgegenzutreten.
Denn sie gefährden ihren Anspruch durch Formfehler, Fristverstöße, überhöhte Entschädigungsforderungen und vieles mehr. Ein auf das Medizinrecht spezialisierter Anwalt bewahrt den Mandanten vor derartigen Fehlern und nutzt seine Erfahrung, um die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung zu erhöhen.
Zu viele Menschen verzichten auf ihr Recht, weil sie den Gang zum Anwalt scheuen. Selbstständiges Handeln führt selten zum Erfolg. Im kostenlosen Erstgespräch über advocado erfahren Mandanten bereits vor der Beauftragung eines Anwalts, welche Erfolgsaussichten bestehen.
Zudem können beispielsweise im Falle von Schmerzensgeldforderungen die Anwaltskosten oft von der Gegenseite eingefordert werden, sodass Mandanten nicht aus Sorge vor Ausgaben auf ihr Recht verzichten sollten.