Das Menschenrecht gilt universell und allgemein: Es steht jedem Menschen auf der Welt zu und ist daher eine internationale Angelegenheit. Deutschland hat sich durch zahlreiche Menschenrechtsabkommen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.
Ziel des Menschenrechts ist es, jedem Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Weltanschauung die gleichen Rechte zu garantieren.
Mithilfe eines Anwalts für Menschenrecht können Sie sich effektiv gegen eine Menschenrechtsverletzung wehren. Er kann Sie zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde beraten und Ihre Klage mit juristisch fundierten Argumenten begründen. In besonders schweren und grenzüberschreitenden Fällen kann er Sie auch in internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren unterstützen.
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Ein Anwalt für Menschenrechte kann bei Menschenrechtsverletzungen aufgrund von Behördenwillkür, Diskriminierungen wegen u. a. Geschlecht, Abstammung oder Sexualität sowie ungerechtfertigter Abschiebung bzw. Abweisung von Asylsuchenden unterstützen.
Ein Anwalt für Menschenrechte hilft bei der Abwehr und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen. Er kann den Fall prüfen, Beweise und Zeugen für eine Verletzung finden und die notwendigen Gutachten für das Gericht besorgen. Darauf aufbauend kann er Verfassungsbeschwerde einreichen, Opfer vor Gericht vertreten und Schadensersatzansprüche durchsetzen.
Die Kosten eines Rechtsanwalts für Menschenrechte variieren je nach Komplexität des individuellen Falles und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Die Anwaltskosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und geben eine erste Orientierung.
Das Menschenrecht gilt als universell und allgemein: Es steht jedem Menschen auf der Welt zu und ist daher eine internationale Angelegenheit. Deutschland hat sich durch zahlreiche Menschenrechtsabkommen zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.
Ziel des Menschenrechts ist es, jedem Menschen unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Weltanschauung die gleichen Rechte zu garantieren. Fühlen sich Bürger in ihren Rechten eingeschränkt, können sie eine Menschenrechtsbeschwerde bei nationalen Gerichten erheben oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anrufen.
Es gibt keine abschließende Aufzählung der zu schützenden Menschenrechte. In internationalen Menschenrechtsabkommen sind aber vor allem folgende Bereiche erfasst:
Staatenübergreifend gelten die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UN-Menschenrechts-Charta.
Neben 5 der 9 Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hat sich Deutschland zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) bekannt. Daneben sichert die deutsche Verfassung zahlreiche Menschenrechte.
In erster Linie schützen die Grundrechte des Grundgesetzes das Menschenrecht z. B. durch die Unantastbarkeit der Menschenwürde (Artikel 1), das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2) und das Recht auf ein Gerichtsverfahren (Artikel 19). Auch das Strafgesetzbuch oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützen mit Sanktionen vor Mord oder Totschlag sowie Diskriminierung.
Im weltweiten Vergleich gelten die Menschenrechte in Europa als weitgehend geschützt. Jedoch kann kein Staat der Welt den vollständigen Schutz der Menschenrechte gewährleisten – das zeigen auch Studien von Amnesty International: Zu den häufigsten Menschenrechtsverletzungen in europäischen Staaten zählen der Missbrauch durch Polizei und Justiz, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung sowie Verletzungen des Asylrechts durch Zurückweisung und Abschiebung.
Auch Deutschland muss sich Vorwürfe der Menschenrechtsverletzung gefallen lassen: Organisationen und Institute prangern z. B. Umweltverschmutzung und schlechte Arbeitsbedingungen deutscher Unternehmen im Ausland an, zunehmende Hasskriminalität und fremdenfeindliche Straftaten sowie Asylrechtsverletzungen.
Gegen eine Menschenrechtsverletzung in Deutschland können Sie sich mit einer Verfassungsbeschwerde wehren. Die Hürden einer Verfassungsbeschwerde sind hoch: Sie können erst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn Sie alle vorherigen Rechtsmittel (z. B. Antragsverfahren, Beschwerden oder Verwaltungsklagen) ausgeschöpft haben. Außerdem müssen Sie innerhalb von nur 30 Tagen nach der anzugreifenden Gerichts- oder Behördenentscheidung all Ihre Unterlagen, Schilderungen und Beweise vorbringen sowie die Klage begründen.
Mithilfe eines erfahrenen Anwalts für Menschenrecht können Sie sich effektiv gegen eine Menschenrechtsverletzung wehren. Er kann Sie zu den Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde beraten und Ihre Klage mit juristisch fundierten Argumenten begründen. In besonders schweren und grenzüberschreitenden Fällen kann er Sie außerdem in internationalen Gerichts- und Beschwerdeverfahren unterstützen.
Bei Erfolg kann er nicht nur die Menschenrechtsverletzung aus der Welt schaffen, sondern auch Entschädigungen für Sie durchsetzen und Gesetzesänderungen erreichen.
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