Der Mietkaufvertrag ist eine Mischung aus Miet- und Kaufvertrag, mit dem ein Mieter eine kostspielige Immobilie mieten darf. Gleichzeitig erwirbt er ein optionales Kaufrecht an der Sache. Entscheidet sich der Mieter später für den Kauf, ist die bis dahin gezahlte Miete ganz oder teilweise auf den Kaufpreis anzurechnen.
Ob sich das konkrete Angebot für den Mieter rechnet, kann zunächst ein Anwalt für Mietkauf überprüfen. Denn je nach Anbieter, Finanzierungsmodell und Anlagerisiko entstehen Gebühren für Depotverwaltung oder Kommissionsgelder bei Aktienkauf und -verkauf. Die versteckten Kosten schmälern den Ertrag des Mieters und führen schlimmstenfalls zum Totalverlust der bereits gezahlten Gelder.
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