Dröhnender Baulärm, defekte Elektrik, Schimmel oder undichte Fenster und Türen – die Liste möglicher Mietmängel ist lang. Wenn die Gebrauchstauglichkeit oder Wohnqualität durch den Mangel beeinträchtigt ist, können Mieter ihre Miete mindern. Bei unerheblichen Mängeln wie einem tropfenden Wasserhahn ist dies hingegen nicht möglich.
Um eine Mietminderung durchzusetzen, müssen Mieter eine Mangelanzeige an den Vermieter schicken und den Mietmangel genau beschreiben. Erst dann dürfen sie weniger Miete zahlen – allerdings nicht zu wenig, da der Vermieter dem Mieter sonst kündigen kann. Ein Anwalt kann diese Risiken vermeiden und eine Minderung rechtssicher durchsetzen.
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