Seit 01.01.2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 9,82 € brutto je Arbeitsstunde – ab 01.07.2022 steigt er auf 10,45 €. Dies soll so bleiben, bis die Regierungskoalition den angekündigten Mindestlohn von 12,00 € umgesetzt hat. Für bestimmte Handwerke wie u. a. Elektriker und Maler gelten eigenständige Mindestlöhne.
Arbeitnehmer haben 3 Jahre lang Anspruch auf Lohnausgleich, wenn sie in ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis weniger als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Denn das Mindestlohngesetz ist verpflichtend für Arbeitgeber. Dieser muss außerdem Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung nachzahlen. Um sich gegen einen zu niedrigen Lohn zu wehren, kann die Unterstützung eines Anwalts hilfreich sein.
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