Eine Namensänderung ist vor allem bei Hochzeit, Scheidung oder Adoption möglich – sonst nur in besonderen Ausnahmesituationen. Personen mit Änderungswunsch müssen nachweisen, dass der Name eine psychische Belastung ist, weil er z. B. lächerlich oder ein Grund für Anfeindungen ist. Eine Namensänderung ist auch denkbar, wenn der Name schwer auszusprechen ist oder im Zuge einer Einbürgerung ein Änderungswunsch besteht.
Ein Anwalt kann Sie bei der Namensänderung unterstützen. Er kann Sie umfassend zu Ihrem individuellen Anliegen beraten und Ihnen Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten aufzeigen. Hat die Behörde Ihren Antrag abgelehnt, kann ein Anwalt Sie mit einem Widerspruch oder im Klageverfahren dabei unterstützen, die Notwendigkeit Ihrer Namensänderung zweifelsfrei nachzuweisen.
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