Um schädliche Eingriffe in die Tier- und Pflanzenwelt möglichst gering zu halten, ist der Naturschutz in Deutschland durch das Bundesnaturschutzgesetz sowie durch die Naturschutzgesetze der Bundesländer geregelt. Auch das EU-Recht und internationale Bestimmungen sind zu beachten.
Die Interessen von Landwirten oder Unternehmen können mit dem Naturschutzrecht kollidieren – etwa beim Einsatz von Pestiziden oder bei bestimmten Bauvorhaben. Ein Anwalt für Naturschutzrecht kennt die aktuelle Gesetzeslage und kann die Umweltverträglichkeit Ihres Vorhabens beurteilen. Hat Ihr Projekt negative Auswirkungen auf das Ökosystem, kann ein Anwalt Sie zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie naturbewahrenden Alternativen beraten.
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