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Grundsätzlich kann jeder frei über sein Verhalten, seinen Körper und sein Eigentum bestimmen. Wird jemand mit Gewalt oder Drohungen zu einem bestimmten Verhalten gezwungen, erfüllt dies den Straftatbestand der Nötigung. 

Die Grenze zwischen zulässiger Beeinflussung und Nötigung ist fließend. So darf z. B. der Staat bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellen, ohne dass der Bürger genötigt ist. Allerdings darf ein Staatsbeamter seine Position nicht ausnutzen, um Geld von einem Antragsteller zu erpressen. Für die richtige Einordnung ist die Art und Weise des Druckmittels entscheidend. Sind Sie unsicher, ob Sie eine bestimmte Situation zur Anzeige bringen können? Dann kann Ihnen ein Anwalt mit Schwerpunkt Nötigung weiterhelfen. Dieser kann Ihren Fall juristisch beurteilen und Ihnen alle Handlungsoptionen aufzeigen. 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Melanie S.

Herr Gaufny überzeugte im Erstkontakt mit fachlicher und menschlicher Kompetenz. Ich habe mich verstanden und gut aufgehoben gefühlt. Ich bin Herrn Gaufny sehr dankbar für seine Beratung und habe mich ohne zu zögern für eine weitere Zusammenarbeit entschieden.

4,80 von 5 Sternen
Dominik G.

Der Anwalt ist sehr engagiert, freundlich und hilfsbereit. Falls es in meinem Sachverhalt zu einer gerichtlichen Klage kommen sollte, werde ich diesen Anwalt konsultieren. Summa summarum: Kann ich diesen Anwalt wärmstens empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Sonja B.

Herr Wiegand hat sich für eine unverbindliche Ersteinschätzung viel Zeit genommen und alle Fragen beantwortet. Ich werde Herrn Wiegand sehr gerne weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Jörg L.

Ich wurde ausführlich und kompetent beraten. Zudem hat sich der Anwalt Zeit genommen und alle meine Fragen geduldig beantwortet. Top, weiter so!

5,00 von 5 Sternen
Diana L.

Herr Neuber hat mir kurzfristig und schnell weitergeholfen. Würde ihn jederzeit - bei Problemen - gerne wieder kontaktieren.

5,00 von 5 Sternen
Carola S.

Nach meiner Anfrage erhielt ich einen ersten schnellen Rückruf von einer sehr freundlichen Anwältin. Unterlagen wurden sofort per Email gesendet.

5,00 von 5 Sternen
Christopher M.

Ersteinschätzung per Telefon war zur absoluten Zufriedenheit - falls keine Klärung meines Sachverhalts herbeizuführen ist, würde ich umgehend Herrn Wiegand mit der Vertretung meiner rechtlichen Interessen betrauen!

5,00 von 5 Sternen
Manfred D.

Nachdem sich der Rechtsfall vorab erledigt hatte, unproblematische Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für die Anwaltskosten durch Frau RA Fey. Weiter zu empfehlen.

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