Laut Statistischem Bundesamt arbeiten rund 4,8 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Im öffentlichen Dienst gelten – im Gegensatz zur Privatwirtschaft – einige Sonderregelungen: Tarifverträge nach Entgelttabellen, regulierte Arbeitszeiten, besondere Kündigungsfristen und besonderer Kündigungsschutz bei langjährigen Mitarbeitern.
Sie sind von einer zu niedrigen tariflichen Eingruppierung, einer Versetzung oder Überstunden betroffen? Dann können Sie sich an einen Anwalt mit Schwerpunkt öffentlicher Dienst wenden. Er kann Ihr Recht durchsetzen, indem er z. B. einen Antrag auf Höhergruppierung beim Arbeitgeber stellt. Haben Sie eine Kündigung erhalten, kann ein Anwalt die Einhaltung der Kündigungsfrist prüfen und ggf. Klage einreichen.
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