Der Staat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger vor Gewalttaten zu schützen. Versagt er in dieser Aufgabe, steht den Opfern eine finanzielle Entschädigung für ihr erlittenes Leid nach dem Opferentschädigungsgesetz zu. Diese Entschädigung soll nicht nur die direkten, sondern auch die indirekten und wirtschaftlichen Folgen einer Gewalttat ausgleichen.
Der Anspruch auf Opferentschädigung umfasst u. a. die Kosten für Heilung und Krankenbehandlung, psychotherapeutische Betreuung, Pflege sowie Kosten, die bei der beruflichen Wiedereingliederung entstehen. Eine Opferentschädigung wird nur auf Antrag geleistet. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Opferentschädigung kann die Betroffenen bereits während des laufenden Strafverfahrens bei der Beantragung unterstützen.
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