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Ein Patientenanwalt vertritt die Interessen von Geschädigten gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen im Medizin- und Arzthaftungsrecht. Dabei geht es vor allem um die Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern. Aufgrund der komplexen Rechtslage und der hohen juristischen Ansprüche kann eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein.

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Sehr gute und verständliche Hilfe. Jede Nachfrage wurde zügig und vollumfänglich beantwortet. Ich würde Herrn Grübnau-Rieken auf jeden Fall weiterempfehlen.

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Vielen Dank für die wertvollen Informationen sowie die Einschätzung und die Details zum möglichen Ablauf. Sie haben mir damit sehr weitergeholfen! Besser geht's nicht! Alles Gute für Sie!

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Häufig gestellte Fragen

Haben Sie den Verdacht, dass einem behandelnden Arzt, Therapeuten, Psychiater oder einer Pflegekraft ein Kunstfehler unterlaufen ist, kann ein Patientenanwalt Ihnen helfen, das Fehlverhalten zu beweisen – und eine angemessene Entschädigung für Sie einfordern.

Insbesondere, wenn die gegnerische Berufshaftpflichtversicherung die Zahlung von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verweigert, kann die Unterstützung eines versierten Anwalts entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche sein.

Ein Patientenanwalt vertritt ausschließlich die Interessen von Patienten und Geschädigten. Er kann Arztfehler einwandfrei nachweisen und für Sie die Beweisführung gegenüber Arzt, Krankenhaus und Versicherung übernehmen. Verweigern die Verantwortlichen eine Entschädigung, kann der Patientenanwalt Klage einreichen und Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz vor Gericht durchsetzen.

Wie viel der Patientenanwalt kostet, hängt vom Umfang seiner Tätigkeit und dem Streitwert – also der geforderten Entschädigung – ab. Die Anwaltskosten sind gesetzlich durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen. Gewinnen Sie den Klageprozess, muss die Gegenseite alle Prozesskosten zahlen – auch die Kosten für Ihren Patientenanwalt.

Den passenden Anwalt finden Sie über advocado ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Patientenanwalt aus unserem bundesweiten Netzwerk von über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

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Im Gespräch mit Patientenanwalt Matthias Klein

Matthias Klein

Keinesfalls sollten Patienten auf Angebote der Ärzteversicherer zur Abfindung des Schadens vorschnell eingehen. Schnelles Geld ist im Bereich der Arzthaftung nicht immer gutes Geld.

Matthias Klein
Patientenanwalt
Matthias Klein
Patientenanwalt

Keinesfalls sollten Patienten auf Angebote der Ärzteversicherer zur Abfindung des Schadens vorschnell eingehen. Schnelles Geld ist im Bereich der Arzthaftung nicht immer gutes Geld.

Matthias Klein ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Strafrecht und berät als Patientenanwalt ausschließlich Patienten und Geschädigte. Dabei unterstützt er seine Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich bei allen rechtlichen Anliegen. So zum Beispiel bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit.

1. Guten Tag, Herr Klein. Sie sind einer der wenigen Anwälte für Arzthaftungsfragen in Deutschland, die sowohl im Medizinrecht als auch im Strafrecht eine Zulassung als Fachanwalt haben.

Matthias Klein: Ich habe mich auf Fälle an der Schnittstelle zwischen Medizin- und Strafrecht spezialisiert. In der Arzthaftung geht es um den finanziellen Ausgleich eines eingetretenen Schadens in Geld. Im Strafrecht geht es um mehr, nämlich um die persönliche Freiheit und die berufliche Zukunft eines Täters.

Ich vertrete geschädigte Patienten und deren Angehörige auch als Nebenkläger in Strafverfahren gegen den beschuldigten Arzt oder Pfleger. Oft gelingt es, im sogenannten Adhäsionsverfahren bereits Schadenersatzansprüche im Strafverfahren geltend zu machen, so dass meinen Mandanten ein weiterer Prozess vor Zivilgerichten erspart bleibt.

Unter dem Druck eines Strafverfahrens und den drohenden berufsrechtlichen Konsequenzen lassen sich Ansprüche manchmal leichter durchsetzen, auch weil im Strafverfahren in der Regel nur wenige Tage verhandelt, im Zivilverfahren aber oft jahrelang prozessiert wird.

2. Worin sehen Sie als Patientenanwalt die Vorteile der Online-Rechtsberatung?

Durch die Online-Rechtsberatung kann ich meinen Mandanten immer dann eine umfassende Rechtsberatung anbieten, wenn sie diese am dringendsten benötigen. Meine Mandanten müssen nicht wochenlang auf Termine warten – Sie erhalten sofort eine individuelle und persönliche Beratung durch einen Spezialisten. Dank der digitalen Abwicklung meiner Fälle spielt es deshalb keine Rolle mehr, ob sich ein Mandant in meiner unmittelbaren Nähe oder außerhalb des Bundesgebiets oder auf einem anderen Kontinent befindet.

3. Sie vertreten ausschließlich geschädigte Patienten und deren Angehörige. Warum haben Sie sich für diese Seite entschieden?

Ich bin überzeugt, dass man im Bereich der Arzthaftung nicht beide Seiten, also Patienten und beispielsweise Ärzte oder Krankenhäuser, vertreten kann. Das ist eine Frage der Haltung und auch der Glaubwürdigkeit. Deshalb haben ich mich im Bereich der Arzthaftung entschieden, ausschließlich die Interessen der Geschädigten zu vertreten.

Meinen Mandanten kommt dabei unmittelbar zugute, dass ich den Gegner bestens kenne: Als Teil eines Spezialistenteams einer großen Kanzlei, in der ich früher tätig war, habe ich jahrelang für die andere Seite gearbeitet: Unsere Auftraggeber im Bereich Arzthaftung waren damals Ärzte, Kliniken und deren Versicherungen. Daher weiß ich auch heute als Patientenanwalt genau, mit welchen Tricks Versicherungen versuchen, schwerste Schäden klein zu rechnen und die Regulierung hinauszuschieben.

Zudem können Ärzte und Klinken meist auf eine Vielzahl spezialisierter Juristen zurückgreifen, die im Auftrag der Berufshaftpflichtversicherer versuchen, Schadenersatzansprüche der Patienten abzuwehren oder zu minimieren. Patienten sind hingegen nicht nur medizinische, sondern auch juristische Laien und haben ganz klar eine schwächere Position. Diese stärke ich durch meine Erfahrung und mein Fachwissen. Ich kämpfe für meine Mandanten auf Augenhöhe mit spezialisierten Kollegen und Kolleginnen auf der Gegenseite um die optimale Regulierung eingetretener Schäden.

4. Mit welchen Anliegen wenden sich Ihre Mandanten an Sie?

Die Ausgangssituation ist oft ähnlich: Der Patient oder seine Angehörigen haben den Verdacht, dass einem behandelnden Arzt, Therapeuten, Psychiater oder anderem medizinischen Personal ein Kunstfehler unterlaufen ist. Dem ist zumeist eine wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands vorausgegangen und mitunter hat der Patient sich bereits eine Zweitmeinung von anderen Ärzten eingeholt.

Kommt es zu Kunstfehlern trägt der Geschädigte die Folgen nicht selten für den Rest seines Lebens. Man spricht dann von Dauerschäden. Neben den gesundheitlichen Beschwerden muss der Geschädigte zunächst auch die Kosten für zusätzliche Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel oder das Pflegefachpersonal tragen. Der Verlust des Einkommens bei vorübergehender Arbeits- oder dauerhafter Berufsunfähigkeit sorgt nicht selten für eine zusätzliche Belastung.

In solchen existenziellen Fällen geht es meinen Mandanten darum, eine finanzielle Entschädigung in Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld und damit eine Absicherung zu erhalten. Dazu ist eine umfassende und detaillierte Beweissicherung erforderlich, die den juristischen Laien überfordert. Schon kleinste Fehler können den Anspruch gefährden. Außerdem verweigern die Versicherungen häufig Leistungen, die meinen Mandanten zustehen.

Hier gilt es, nicht nur die berechtigten Ansprüche in angemessener Höhe durchzusetzen, sondern auch die Zukunft des Mandanten abzusichern. Denn meist leiden Patienten lebenslang an den Folgen eines Fehlers. Treten weitere Schäden ein, muss der Schädiger diese genauso erstatten, wie die bereits sichtbaren Schäden. Zudem ist es im Vorfeld wichtig, genau zu prüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung besteht.

Viele Patienten begeben sich aufgrund eines unbestätigten Verdachts selbstständig in einen riskanten Rechtsstreit. Leider oftmals auch auf Rat nicht spezialisierter Anwälte. Daher ist es sehr wichtig, sich eine Zweitmeinung eines Spezialisten einzuholen. Nicht selten stellt sich heraus, dass kein Kunstfehler vorliegt, sondern die Verschlechterung des Gesundheitszustands krankheitsbedingt und damit schicksalhaft ist und somit auch kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Daher sollten sich Patienten schon früh an einen auf das Arzthaftungsrecht spezialisierten Patientenanwalt wenden, wenn der Verdacht besteht, dass sie falsch behandelt worden sind.

„Die Anwaltskosten bei der Vertretung gegenüber einem Arzt oder einer Klinik muss die Gegenseite übernehmen. Allerdings nur, wenn auch feststeht, dass ein auf einem Behandlungsfehler beruhender Schaden eingetreten ist.“

5. Wie häufig kommen Behandlungsfehler in Deutschland vor?

Es gibt verschiedene Quellen, aus denen man Rückschlüsse auf die Anzahl tatsächlich festgestellter Behandlungsfehler ziehen kann. Man muss bei der Auswertung dieser Quellen aber sehr genau hinschauen, wer die Statistiken veröffentlicht und welche Interessen dahinterstehen. Die Bundesärztekammer stellt beispielsweise jährlich die Ergebnisse einer von ihr geführten Statistik der Öffentlichkeit vor. Dabei muss man aber wissen, dass die Daten dort nur aus den Verfahren gewonnen werden, welche aus bereits durchgeführten und abgeschlossenen Verfahren vor Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern stammen.

Es gibt eine große Dunkelziffer von Schadensfällen, die hier überhaupt nicht erfasst sind. Wenn die Bundesärztekammer nun vorrechnet, dass bei fast einer Milliarde Arzt-Patienten-Kontakten im ambulanten Bereich jährlich und bei fast 20 Millionen Behandlungsfällen in Krankenhäusern die Anzahl der Fehler seitens der Behandelnden „im Promillebereich“ liege, so will die Bundesärztekammer in erster Linie die gute medizinische Versorgung in Deutschland hervorheben.

Allerdings: Wenn Ihr Fall im genannten Promillebereich liegt, kämpfen Versicherer der Ärzte oft verbissen um jede einzelne Schadenposition. Und: Jeder einzelne Kunstfehler ist einer zu viel. Dieses eine Ereignis bestimmt nämlich das Schicksal des geschädigten Patienten und seiner Angehörigen meist lebenslang. Daher ist es wichtig, Fälle, in denen Behandlungsfehler vermutet werden, restlos aufzuklären. Das gilt übrigens auch bei Todesfällen, allzu oft wird hier ein „natürlicher Tod“ bescheinigt, obwohl letztlich ein Behandlungsfehler ursächlich war.

In nicht wenigen Fällen vertrete ich auch Angehörige verstorbener Patienten, denen es nicht in erster Linie um Geld geht, sondern die einfach verstehen wollen, wie und aus welchen Gründen ein geliebter Mensch verstorben ist. Oft ist es die mangelnde oder unvollständige Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten, die viele Fragen aufwirft, die Hinterbliebene geklärt wissen wollen. Dabei helfe ich mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen so gut ich kann.

6. Welche Ansprüche haben Patienten, wenn sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigt?

Wenn ein Patient von einem Kunstfehler betroffen ist, besteht gegenüber dem Verursacher ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung in Form von Schadensersatz, Schmerzensgeld oder sogar einer monatlichen Schmerzensgeldrente. Viele Betroffene wissen nicht, dass der Verursacher eines Fehlers auch für so genannte Zukunftsschäden haften muss. Das sind Folgeschäden, die noch nicht eingetreten sind, aber zukünftig eintreten können.

Denken sie beispielsweise an eine Schädigung eines Kindes bei der Geburt durch einen Fehler des Arztes oder der Hebamme. Das Kind ist dann lebenslang durch diesen Fehler gezeichnet und meist zeigt sich das ganze Ausmaß des Schadens erst in der weiteren Entwicklung. Daher ist es wichtig, möglichst frühzeitig alle Ansprüche geltend zu machen, auch wenn sie noch gar nicht eingetreten sind.

Es muss also eine Worst-Case-Betrachtung angestellt werden, um den Mandanten optimal zu beraten. Und dabei ist die Einschätzung unabhängiger Gutachter extrem wichtig. Schmerzensgeld erhält ein Patient zur Kompensation immaterieller Schäden – also körperliche Verletzungen und seelische Leiden infolge des Behandlungsfehlers. Schadensersatz erhält er zum Ausgleich materieller Schäden wie den zusätzlichen Kosten für Pflege, Medikamente, Therapien oder Hausumbau.

7. Was muss der Patient tun, um seinen Anspruch zu beweisen?

Grundsätzlich trägt der Patient die volle Beweislast. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass ein Kunstfehler des Arztes die Ursache seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist und dass er dadurch einen Schaden erlitten hat.

Unterläuft dem Arzt allerdings ein grober Fehler, ist dies anders. Ein grober Fehler liegt vor, wenn der Arzt gegen medizinische Erkenntnisse und bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt und damit ein medizinisches Fehlverhalten vorliegt, welches einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Es gibt kein Gesetzbuch, in dem die vielschichtigen Fälle von Behandlungsfehlern geregelt sind. Arzthaftung ist Richterrecht. Die Rechtsprechung hat aufgrund weniger Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch zahlreiche Fallgruppen geschaffen, bei denen dem Patienten Beweiserleichterungen oder die Beweislastumkehr zugutekommen.

Meine Aufgabe als Patientenanwalt ist es, den individuellen Fall meiner Mandanten so aufzubereiten, dass klar wird, welche Fehlerkategorie vorliegt und wie diese rechtlich zu bewerten ist. Dazu muss man die komplexe Rechtsprechung in Arzthaftungssachen nicht nur kennen, sondern sie auch anwenden können.

„Ich arbeite auch mit Prozessfinanzierern zusammen. In besonders schweren Fällen mit vermutlich hohen Schadensummen bieten diese oft eine Vorfinanzierung an. Erst wenn die Gegenseite zahlt, erhalten diese einen Anteil am erstrittenen Geld."

8. Warum und wann brauchen Patienten einen Anwalt? Müssen Ärzte ihre Fehler nicht melden?

Nein, es gibt keine Meldepflicht von Behandlungsfehlern. Auch wenn Ärzte dies intern ihrer Versicherung melden, kommt der Fall nach außen erst dann ins Rollen, wenn der Patient oder seine Angehörigen Ansprüche gegen den Behandelnden geltend machen. Und dies ist für Laien sehr schwierig, da es medizinischer und juristischer Fachkenntnisse und jahrelanger Erfahrung bedarf, um Fehler nicht nur zu behaupten, sondern gerichtsfest zu beweisen und den Schaden der Höhe nach zu berechnen.

Als Patientenanwalt vertrete ich ausschließlich die Interessen meiner Mandanten. Ich arbeite den gesamten Fall so genau auf, dass das Gericht in der Lage ist, die Kernpunkte schnell zu erfassen. Darauf kommt es an. Man muss dem Gericht zeigen, in welche Richtung es weitere Ermittlungen anstellen muss. Das ist der erste Schritt zum Erfolg. Das Arzthaftungsrecht ist eine Spezialmaterie innerhalb des Medizinrechts. Man muss die Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs in Arzthaftungssachen studieren, um einen Fall richtig einordnen zu können.

Patienten sollten sich daher so früh wie möglich anwaltlich vertreten lassen. Nur mit einem versierten Spezialisten für Arzthaftung können sie als Patient auf Augenhöhe gegenüber scheinbar übermächtigen Gegnern argumentieren und möglicherweise schon außergerichtlich eine Einigung mit der Gegenseite erzielen.

9. Warum ist es für Patienten gefährlich, Abfindungsangebote von Versicherern ohne anwaltliche Prüfung und Beratung anzunehmen?

Keinesfalls sollten Patienten auf Angebote der Ärzteversicherer zur Abfindung des Schadens vorschnell eingehen. Meine Erfahrung ist hier, dass viele Versicherer versuchen, geschädigte Patienten mit scheinbar hohen Geldzahlungen abzufinden. Schnelles Geld ist aber im Bereich der Arzthaftung nicht immer gutes Geld. Wer vorschnell einen Vertrag über die Abfindung seines Schadens erleidet, kann große Nachteile erleiden und geht morgen vielleicht leer aus. Wenn nämlich später (nach Abschluss des Vergleiches) Folgeschäden auftreten, können diese nicht mehr geltend gemacht werden! Nicht selten haben Versicherer in Fällen, in denen Patienten vorschnelle Angebote abgelehnt haben, später ein Vielfaches der zunächst angebotenen Beträge gezahlt.

Strategisch geht dies nur mit gerichtlicher Hilfe. Gerichte können zudem den Fall nicht ohne Hilfe eines medizinischen Sachverständigen entscheiden. Es geht meist um komplexe Vorgänge innerhalb der medizinischen Kunst. Als Patientenanwalt muss ich genau darlegen, welche Fragen dem Sachverständigen gestellt werden sollen und von welchem Sachverhalt er bei der Begutachtung ausgehen muss. Das, und für einen fairen Prozess zu sorgen, ist die wichtigste Grundlage meiner Arbeit. Nicht selten verhandle ich mit gerichtlicher Hilfe dann einen Abfindungsvergleich, der meinen Mandanten ein weiteres jahrelanges Prozessieren erspart.

10. Welche Möglichkeiten hat der Mandant, um sein Vorgehen gegen Ärzte und Kliniken zu finanzieren?

Die Anwaltskosten bei der Vertretung gegenüber einem Arzt oder einer Klinik muss die Gegenseite übernehmen. Allerdings nur, wenn auch feststeht, dass ein auf einem Behandlungsfehler beruhender Schaden eingetreten ist. Und bis dies feststeht, dauert es meist.

Es ist viel Arbeit, einen medizinischen Sachverhalt und eine Behandlung eines Patienten anhand der Dokumentation juristisch so aufzubereiten, dass eine Aussage darüber getroffen werden kann, wo genau der Fehler liegt und in welche Kategorie dieser einzuordnen ist. Erst wenn der Fehler feststeht und der Schaden berechnet werden kann, können auch Anwaltskosten beziffert werden, welche sich nach dem Wert des in Frage stehenden Problems richten.

Rechtsschutzversicherte Patienten lassen sich in solchen Fällen von ihrem Versicherer eine Deckungszusage geben. Doch was tun, wenn zum Schadenzeitpunkt keine Versicherung vorhanden war? Nachträglich kann man schließlich keine mehr abschließen. Eine Lösung bieten die Verfahren vor den Schlichtungsstellen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Diese untersuchen Ihren Behandlungsfall auf das Vorliegen von Behandlungsfehlern. Sie erhalten ein fachärztliches Gutachten. Außer Anwaltskosten fallen keine weiteren Kosten an. Sie erhalten ein kostenloses fachärztliches Gutachten.

Stellt dieses z. B. einen groben Behandlungsfehler des Arztes fest, ist dies ein hervorragender Ausgangspunkt für eine außergerichtliche Schadensregulierung durch den Berufshaftpflichtversicherer des Arztes. Reguliert dieser Ihren Schaden nicht oder nicht ausreichend, haben Sie wegen des bereits vorliegenden Gutachtens ein viel geringeres Prozessrisiko. Man muss allerdings wissen, dass diese Schlichtungsstellen nur Gutachten nach Aktenlage erstellen und keine Zeugen vernehmen können. Gerade bei so genannten Aufklärungsfehlern ist dies aber oft entscheidend.

Ich arbeite auch mit Prozessfinanzierern zusammen. In besonders schweren Fällen mit vermutlich hohen Schadensummen bieten diese oft eine Vorfinanzierung an. Erst wenn die Gegenseite zahlt, erhalten diese einen Anteil am erstrittenen Geld.

11. Was möchten Sie betroffenen Patienten abschließend mit auf den Weg geben?

Viele Patienten sind infolge eines Behandlungsfehlers resigniert und scheuen den Kontakt zum Anwalt. Weil übereiltes und selbstständiges Handeln sich negativ auf die Entschädigung auswirken kann, rate ich zum kostenlosen Erstgespräch über advocado. Hier erfahren Sie bereits vor Beauftragung eines Anwalts, welche Erfolgsaussichten in Ihrem individuellen Fall bestehen oder ob sich Anwalts- und Gerichtskosten nach erfolgreicher Durchsetzung von der Gegenseite zurückfordern lassen.

Verzichten Sie nicht auf Ihre Rechte und wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen spezialisierten Patientenwalt! Und noch einmal: Wenn Ihnen jemand eine scheinbar hohe Geldsumme zur Abfindung Ihres Schadens anbietet, sollten Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat annehmen. Wenn Sie Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern geworden sind, haben Sie nämlich Anspruch auf Ersatz aller Schäden.

Auch der Schäden, an die Sie heute noch gar nicht denken. Und die vielleicht noch nicht einmal entstanden sind, sondern erst in ungewisser Zukunft entstehen werden, aber letztlich mit dem Schadenereignis zusammenhängen. Beispielsweise können Sie nicht wissen, ob Ihre Verletzung später zur Arbeitsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit führt. Dann haben Sie einen erhöhten finanziellen Bedarf, der durch Abschluss eines Abfindungsvergleichs abgegolten ist, obwohl er zum Zeitpunkt der Unterschrift nicht bekannt war. Daher sollten Sie sich vor der Unterschrift eines Abfindungsvergleichs von einem spezialisierten Patientenanwalt beraten lassen. Dieser ist nur Ihren Interessen verpflichtet.


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