Eine Pauschalreise steht für Erholung und Komfort – Ungeziefer im Bad, ein zu kleines Zimmer, Baulärm oder Verspätungen können die Urlaubsfreude aber erheblich mindern. Halten Reiseveranstalter nicht oder nur unvollständig die Versprechen ihrer Prospekte ein, liegt ein Reisemangel vor.
Reisende sollten Veranstalter unverzüglich darüber informieren und Nachbesserung fordern. Kommen Veranstalter ihrer Pflicht nicht nach oder reagieren nicht, kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen, Entschädigung für die Pauschalreise einzufordern. Der Anwalt weiß, welche Ansprüche Sie haben und kann Sie auch bei Fragen zur Kündigung des Reisevertrags, zu Stornierungen, Gepäckverlust oder bei Streitigkeiten mit der Reiserücktrittsversicherung unterstützen.
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