Der Schutz der Arbeitnehmer hat in Deutschland eine lange Tradition und spielt bei rund 44,8 Mio. Arbeitnehmern im Oktober 2020 (Quelle: Statistisches Bundesamt/Destatis) bis heute eine zentrale Rolle im Rechtssystem. Die Aufgabe des Arbeitnehmerschutzes ist u. a. im Personalrecht festgelegt: Es betrifft Arbeitnehmer, Minijobber & Teilzeitbeschäftigte.
Neben Lohnsteuer & Sozialversicherung ist der größte Bereich des Personalrechts das Arbeitsrecht. Dieses Teilgebiet dient zwar vorrangig dem Arbeitnehmerschutz, ist aber so unüberschaubar wie kaum ein anderes Rechtsgebiet. Deswegen sind Arbeitnehmer oft mit Fragen zu den Themen Arbeits- und Tarifvertrag, Kündigung, Streik oder Betriebsratsgründung konfrontiert.
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