Das Pferderecht umfasst als Spezialrechtsgebiet alle Regelungen rund um’s Pferd: Es ist die Grundlage für den Pferdekauf und -verkauf, die korrekte Art und Weise der Pferdehaltung und für Haftungsfragen bei Unfällen mit Pferden oder einer Fehlbehandlung des Tierarztes.
Ein Anwalt für Pferderecht ist der passende Ansprechpartner für Tierhalter, Züchter, Stallbesitzer, Sportler und Tierärzte. Er kann vertragliche Streitigkeiten verhindern, Haftungsansprüche klären und das Tierwohl sicherstellen.
Ob Streitigkeiten beim Pferdekauf, Schmerzensgeldforderungen nach einem Reitunfall oder Pferdetritt, Fehlbehandlung des Tierarztes, Regressforderungen oder Fragen bei der Vertragserstellung zur Pferdehaltung – die Unterstützung eines Anwalts für Pferderecht kann bei allen rechtlichen Anliegen rund um Ihr Pferd sinnvoll sein.
Wenn Sie nach einem Pferdeunfall Schmerzensgeld erhalten möchten, kann ein Anwalt für Pferderecht eine angemessene Entschädigung bestimmen und bei der gegnerischen Versicherung Ihren Anspruch auf Zahlung durchsetzen – auch vor Gericht.
Ein Anwalt für Pferderecht kann Sie aber auch vor, während und nach dem Pferdekauf und -verkauf beraten: Er kann mit rechtssicheren Verträgen dafür sorgen, dass alles reibungslos verläuft – und weiß bei Streitigkeiten oder Regressansprüchen, was für eine schnelle Einigung zu tun ist.
Was ein Anwalt für Pferderecht kostet, hängt vor allem vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Reitsport kann eine Vielzahl unterschiedlicher Fragestellungen in das Leben der Betroffenen bringen. Folgende Szenarien seien hier nur beispielhaft genannt: missglückter Kauf oder Verkauf eines Pferdes, Schäden, die durch das Pferd entstanden sind oder falsche tierärztliche Behandlung. All das sind Themenbereiche des Pferderechts. Die erfahrenen Anwälte für Pferderecht aus unserem Netzwerk begleiten Sie u. a. bei der Ausarbeitung eines formal und inhaltlich sicheren Pferdekaufvertrags oder eines Einstellervertrags.