Das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) bildet die Rechtsgrundlage für das Pflegerecht. Dieses regelt die Ansprüche aus der Pflegeversicherung, umfasst aber auch gesetzliche Anforderungen an Pflegeheime oder den Bereich der Altersvorsorge.
Wenn die Pflegeversicherung einen Antrag auf Pflegeleistungen ungerechtfertigt ablehnt oder einen zu geringen Pflegegrad zuweist, kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Pflegerecht zu konsultieren, der den Bescheid prüfen und einen Widerspruch mit einer fundierten Begründung absichern kann.
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Ein Anwalt für Pflegerecht berät seine Mandanten zu rechtlichen Fragen und Problemen rund um die Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen. Er unterstützt z. B. bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung, etwa wenn die Rentenversicherung oder Krankenkasse die Übernahme von Leistungen ablehnt. Auch wenn die Pflegekasse den korrekten Pflegegrad nicht anerkennt, kann ein Rechtsanwalt für Pflegerecht behilflich sein und die Entscheidung anfechten.
Haben Sie einen Ablehnungsbescheid der Pflegekasse erhalten, kann Ihnen ein Anwalt für Pflegerecht helfen, dagegen vorzugehen. Er kann den Sachverhalt prüfen und fristgerecht Widerspruch einlegen. Die Kasse muss Ihren Antrag dann erneut prüfen. Kommt es zur wiederholten Ablehnung, kann der Rechtsanwalt für Pflegerecht die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Stehen diese gut, kann er Ihre Interessen im Verfahren vor dem Sozialgericht durchsetzen.
Ziehen Sie bei Rechtsanliegen zu Rente, Betreuung, Pflege oder Problemen mit der Krankenkasse einen Rechtsanwalt für Pflegerecht hinzu, entstehen Anwaltskosten. Diese sind im Pflegerecht von Ihnen selbst zu tragen. Haben Sie bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Beratungshilfe, beträgt der Eigenanteil an den Anwaltskosten lediglich 15 Euro.
Das 11. Sozialgesetzbuch (SGB XI) und das Vertragsrecht bilden die Rechtsgrundlage für das Pflegerecht. Dieses regelt die Ansprüche aus der Pflegeversicherung, umfasst aber auch gesetzliche Anforderungen an Pflegeheime oder den Bereich der Altersvorsorge.
In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht für Arbeitnehmer, deren Monatsentgelt weniger als 5.212,50 € (ab 2020) beträgt. Da die Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden, haben gesetzlich Versicherte einen staatlich gesicherten Leistungsanspruch gegenüber den einzelnen Versicherungsträgern:
Nur wenn Bundesbürger pflegebedürftig und auf Leistungen angewiesen sind, gewährt ihnen die Pflegeversicherung Pflegegeld und -leistungen. Dafür müssen sie einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse stellen.
Anschließend kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zum Hausbesuch und stellt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt. Eine Begutachtung durch den MDK erfolgt auch, wenn Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber Pflegezeit oder Familienpflegezeit vereinbart haben, um die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen.
Expertenschätzungen zufolge lehnt die Pflegeversicherung jeden 3. Antrag unbegründet ab oder genehmigt einen zu geringen Pflegegrad. Grund dafür sind stetig steigende Gesundheitsausgaben und Sparmaßnahmen. Da gegenüber der Pflegeversicherung ein Leistungs- bzw. Zahlungsanspruch besteht und im Falle eines Ablehnungsbescheides finanzielle Mittel fehlen, sollten Betroffene fristgerecht Widerspruch einlegen, wenn ihre Versicherung nicht zahlt.
Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Pflegerecht zu konsultieren, der Gutachten und Bescheid prüft und den Pflegegrad-Widerspruch mit einer fundierten Begründung absichert. Führt das Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, reicht er – bei entsprechenden Erfolgsaussichten – Sozialklage ein und übernimmt die gerichtliche Vertretung, damit Pflegebedürftige zeitnah Pflegeleistungen und -geld erhalten.
Juristische Unterstützung kann auch hilfreich sein, um Pflege- und Heimverträge auf Rechtswirksamkeit prüfen zu lassen, da diese oft ungünstige Klauseln oder Kostenfallen beinhalten oder intransparent gestaltet sind.
Um sicherzustellen, dass immer entsprechend der eigenen Vorstellungen ge- und behandelt wird, empfiehlt sich ein umfassendes Vorsorgepaket:
Mithilfe eines Anwalts für Pflegerecht lassen sich diese Dokumente rechtssicher erstellen, um sich im Ernstfall vor Einwilligungsvorbehalt und Fremdbestimmung zu schützen oder unzulässige Formulierungen auszuschließen, die schlimmstenfalls zur Unwirksamkeit der Vollmachten und Verfügungen führen.
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