Ob bei wissenschaftlichen Arbeiten oder künstlerischen Werken – die Übernahme geistigen Eigentums ist kein Kavaliersdelikt. Fremdleistungen wie ganze Textpassagen, Melodien oder Zeichnungen müssen deutlich kenntlich gemacht werden. Ansonsten kommt es zu Plagiatsvorwürfen. Bestätigen sich diese und liegt ein Urheberrechtsverstoß vor, können sogar strafrechtliche Maßnahmen die Folge sein.
Plagiate entstehen oftmals durch Zeitdruck und Flüchtigkeitsfehler, in manchen Fällen aber auch ganz bewusst. Ab wann genau ein Plagiat vorliegt, wird im Einzelfall geprüft. Sie sind mit dem Vorwurf des Plagiats und der Urheberrechtsverletzung konfrontiert? Ein Anwalt kann prüfen, ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt und gegebenenfalls Widerspruch einlegen.
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