Ob als Journalist oder Betroffener: Wenn das Persönlichkeitsrecht mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Presserecht bzw. der Meinungsfreiheit kollidiert, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Presserecht zu kontaktieren. Das Persönlichkeitsrecht ist insbesondere dann verletzt, wenn Ehre oder Privatsphäre betroffen sind.
Es gibt verschiedene Arten, juristisch auf Rechtsverletzungen, Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder negative Berichterstattung der Presse zu reagieren. Je nach Sachverhalt bietet das Presserecht folgende Handlungsoptionen:
Das Vorgehen gegen negative Berichterstattung sollte gut geplant werden: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es? Wie hoch sind die jeweiligen Erfolgsaussichten? Sorgt ein Prozess bloß für neue Aufmerksamkeit? Welche Risiken bestehen? Ein Anwalt für Presserecht kann Sie beraten und mit Ihnen die passende Strategie entwickeln.
Ein Anwalt für Presserecht kann schon beratend tätig werden, bevor eine Krise eintritt. Zusammen mit der Kommunikationsabteilung oder einer externen Agentur können Konzepte und Strategien für den möglichen Krisenfall ausgearbeitet werden. Falls dieser dann tatsächlich eintritt, kann der Anwalt einschätzen, ob es sich z. B. um Verleumdung handelt, Unterlassung fordern und eine Gegendarstellung verlangen.
Negative Berichterstattung, falsche Behauptungen, unerlaubt veröffentlichte Fotos – negative Presse hat viele Facetten und kann für Unternehmen wie auch Privatpersonen unangenehme Folgen haben. Das Image in der Öffentlichkeit und der gute Ruf können durch wenige Sätze in der gedruckten Presse oder im Internet nachhaltigen Schaden erleiden. In diesen Fällen kann die Unterstützung von einem Anwalt für Presserecht entscheidend sein.
Bevor die juristischen Möglichkeiten ausgelotet werden, muss die Sachlage geklärt und sorgfältig besprochen werden, wie die Kommunikation nach innen und außen gestaltet werden soll.
Ausschlaggebend für den Erfolg eines Vorgehens gegen negative Berichterstattung ist oft das schnelle, bedachte Handeln eines erfahrenen Anwalts. Ein Anwalt für Presserecht hilft. advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt aus einem deutschlandweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden für eine kostenlose Ersteinschätzung von Handlungsmöglichkeiten und Erfolgsaussichten.
Pressefreiheit und Meinungsfreiheit kollidieren immer wieder mit dem Persönlichkeitsrecht. Das Presserecht ist Teil des Medienrechts und beschäftigt sich hauptsächlich damit, ob öffentliche Äußerungen in Print, Funk, Fernsehen und Internet zulässig sind: Wie viel Meinung enthält eine Aussage über einen Anderen? Wurden unwahre Tatsachen behauptet und Persönlichkeitsrechte verletzt?
Die Pressefreiheit ist im Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 GG) festgelegt. Die Presse soll ihre Arbeit unabhängig, unzensiert und frei von staatlichem Einfluss ausüben dürfen. Journalisten haben einige Sonderrechte, die ihnen die Informationsbeschaffung erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen, sie sind aber auch an gewisse Vorschriften gebunden.
Besondere journalistische Rechte sind u. a. der Auskunftsanspruch gegenüber Behörden, der Quellenschutz (u. a. Zeugnisverweigerungsrecht, Beschlagnahmeverbot), der Zugang zu staatlichen Veranstaltungen und Tatorten sowie das Medienprivileg (gelockerte DSGVO-Bindung). Diese Rechte kollidieren mit schutzwürdigen Interessen Dritter und Geheimhaltungspflichten.
Demgegenüber sind bei der Berichterstattung laut Presserecht bestimmte Vorgaben zu erfüllen:
In Deutschland ist das Presserecht im Wesentlichen Sache der einzelnen Bundesländer.
Das Presserecht ist hauptsächlich geregelt in
Die journalistische Sorgfaltspflicht verpflichtet zu sorgfältiger Recherche, angemessener Formulierung und Objektivität. Bevor über Verdachtsmomente berichtet wird, obliegt Journalisten eine besondere Prüfpflicht in Bezug auf Inhalt und Wahrheit ihrer Behauptung. Die Berichterstattung soll nicht sensationsheischend oder verfälschend sein. Betroffene dürfen nicht identifizierbar sein. Im Pressekodex sind verschiedene journalistische Sorgfaltspflichten und publizistische Grundsätze detailliert geregelt.
Die Impressumspflicht ist die Pflicht, als Website-Betreiber ein Impressum mit Kontaktdaten, Name, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer zu führen. Geregelt ist dies im Telemediengesetz (Anbieterkennzeichnung, § 5 TMG).
Ausnahmen gelten gemäß Rundfunkstaatsvertrag (§ 55 Abs. 1 RStV) nur bei Angeboten, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Die Abgrenzung dessen, was ein Website-Betreiber tun darf und was er tun muss, ist manchmal schwierig. Ein Anwalt für Presserecht kann dabei für Klarheit sorgen – bevor die Abmahnung ins Haus flattert.