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Wer offene Forderungen nicht mehr begleichen kann, für den kann die Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) ein Ausweg aus der Überschuldung sein. Mit dem Insolvenzantrag leiten Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege. Für 3 bis 6 Jahre bestimmt ein Insolvenzverwalter über Vermögen und Teile des Einkommens – damit am Ende Schuldenfreiheit möglich ist.

 

Das Verbraucherinsolvenzverfahren mündet in ein Gerichtsverfahren. Vor Gericht kann nur ein Anwalt Sie vertreten. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz kann Sie auch schon vorab bei der Antragstellung, der Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente und Einhaltung aller wichtigen Vorgaben unterstützen – und Sie während des Verfahrens begleiten.

 

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5,00 von 5 Sternen
Benjamin H.

Anwalt war sehr freundlich und kompetent und schilderte mir den Ablauf im Detail und wusste zu jeder Rückfrage eine Lösung und formulierte diese auch für mich als Laie verständlich.

5,00 von 5 Sternen
Farah W.

Herr Wübbe hat mich perfekt beraten und einen super Job gemacht. Er war bei Fragen immer ansprechbar, hat mich stets über den Vorgang informiert und hat mir zum erwünschten Ergebnis verholfen. Vielen Dank für Ihre Arbeit!

5,00 von 5 Sternen
Jens H.

Ich bekam eine sehr gute Ersteinschätzung und weitere Handlungsempfehlungen. Auch die eventuelle Nutzung der Rechtschutzversicherung wurde sinnvoll erörtert.

5,00 von 5 Sternen
Petra N.

Eine sehr umfangreiche Beratung. Alle unsere Fragen wurden umfassend, und für uns als Laien, verständlich beantwortet. Auf jeden Fall empfehlenswert.

5,00 von 5 Sternen
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Herr Gaufny überzeugte im Erstkontakt mit fachlicher und menschlicher Kompetenz. Ich habe mich verstanden und gut aufgehoben gefühlt. Ich bin Herrn Gaufny sehr dankbar für seine Beratung und habe mich ohne zu zögern für eine weitere Zusammenarbeit entschieden.

5,00 von 5 Sternen
Marion N.

Ein sehr kompetenter und super freundlicher Anwalt. Ich bin Ihm sehr dankbar für seine Hilfe und Zeit. Wirklich ohne wenn und aber zu empfehlen. Danke!

5,00 von 5 Sternen
Jörg M.

Toller Service! Mit dem Erstgespräch kann man sich erst einmal einen Eindruck verschaffen und bekommt ein gutes Gefühl dafür, wie weiter verfahren werden kann. Herr Wübbe war sehr freundlich und hat den Sachverhalt gleich erfasst und mir gute Hinweise gegeben! Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Matthias F.

Top Erstscheinschätzung von Herrn Wübbe. Expertise, Freundlichkeit und Empathie 1+ mit Sternchen. Wärmstens zu empfehlen!

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Häufig gestellte Fragen

Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, die ersten Mahnungen sind da oder der Gerichtsvollstrecker steht schon fast vor der Tür? Dann kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz Sie bei der Bewältigung dieser schwierigen finanziellen Lage unterstützen.

Die Kosten des Anwalts mit Schwerpunkt Privatinsolvenz hängen vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Komplexität des individuellen Falles ab. Anwälte rechnen nach einem Stundenhonorar ab, welches im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Privatinsolvenz können auch Pauschalhonorare anbieten. Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen.

Der Anwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz kann Sie zu den verschiedenen Handlungsoptionen beraten, die finanzielle Situation prüfen und einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Sollte es zu Gesprächen mit Gläubigern kommen, kann er über Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub für Sie verhandeln. Als letzten Ausweg kann er für Sie Privatinsolvenz anmelden und Sie während des gesamten Verfahrens vor Gericht vertreten.

Unsere Top Partner-Anwälte für Privatinsolvenz

Stefanie Burkardt
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Erich Hierz
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Anwalt für Privatinsolvenz: Was muss ich wissen?

Wer offene Forderungen nicht mehr begleichen kann, findet mit der Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) einen Ausweg aus der Überschuldung. Mit dem Insolvenzantrag leiten Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege. Für 3 bis 6 Jahre bestimmt ein Insolvenzverwalter über Vermögen und Teile des Einkommens – damit am Ende Schuldenfreiheit möglich ist.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren mündet in ein Gerichtsverfahren. Vor Gericht kann nur ein Anwalt Sie vertreten. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz kann Sie vorab bei der Antragstellung unterstützen und Sie während des Verfahrens begleiten.

 

Der Insolvenzantrag für die Verbraucherinsolvenz

Den Privatinsolvenz-Antrag kann jede Privatperson stellen, egal ob erwerbstätig oder nicht. Auch ehemalige Selbstständige mit weniger als 19 Gläubigern dürfen Privatinsolvenz beantragen. Bevor Schuldner die Privatinsolvenz beantragen dürfen, müssen sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen und versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über die Schuldentilgung zu einigen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, dürfen Schuldner die Privatinsolvenz nutzen.

3 Anträge sind notwendig: Der Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens, ein Antrag auf Restschuldbefreiung und ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Die Formulare sind online zu finden – und sehr umfangreich. Das Gericht verlangt detaillierte Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.

 

Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens/Privatinsolvenzverfahrens

Nach gescheiterter außergerichtlicher Einigung und dem Antrag auf Privatinsolvenz folgt das Gerichtsverfahren.

Der Anwalt kann Sie im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren vertreten, den Gläubigern einen Plan zur Schuldentilgung vorlegen und auf eine gütliche Einigung hinwirken. Lehnen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ab, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren. Das Gericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, der Zugriff auf Vermögen und Teile des Einkommens des Schuldners erhält. Für die Zeit der Insolvenz verwaltet er das Vermögen, verteilt den Erlös gepfändeter Gegenstände an die Gläubiger und tilgt die übrigen Schulden.

Ein Teil des Netto-Einkommens dürfen Betroffene selbst nutzen – mindestens 1.179,99 Euro im Monat. Den Freibetrag darf der Insolvenzverwalter nicht pfänden.

Während der sogenannten Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz gehen alle Gewinne an den Insolvenzverwalter. Auch im Falle einer Erbschaft müssen Schuldner diese zur Hälfte den Gläubigern überlassen.

 

Warum ist Unterstützung von einem Insolvenzanwalt sinnvoll?

Mit einem Anwalt für Privatinsolvenz haben Schuldner bereits vor der Privatinsolvenz einen vertrauensvollen, kompetenten Partner an der Seite. Der Anwalt kann die finanzielle Situation prüfen und mit ihnen unter anwaltlicher Schweigepflicht einen rechtssicheren Schuldenbereinigungsplan erstellen.

Lässt sich keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erreichen, kann der Anwalt eine Bescheinigung darüber ausstellen. Diese ist Voraussetzung für den Insolvenzantrag. Vor Gericht kann nur ein Anwalt Ihre Interessen vertreten und Schuldenfreiheit für Sie erwirken.

Der Anwalt für Privatinsolvenz kann Sie durch das gesamte Insolvenzverfahren begleiten: Außergerichtliche Einigung, Einreichung aller notwendigen Unterlagen für den Insolvenzantrag, Verhandlung vor Gericht, Unterstützung während der mehrjährigen Wohlverhaltensphase und Abschluss der Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung.

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Mit der Restschuldbefreiung Schuldenbereinigung erreichen

Für die Schuldenbereinigung sind während der Privatinsolvenz Pflichten zu erfüllen: Keine größeren Investitionen, Mitteilungen an den Insolvenzverwalter über Änderungen der Lebensumstände und Abgabe des Vermögens.

Wer die Restschuldbefreiung erreicht, ist schuldenfrei. Das Gericht erlässt Ihnen am Ende der Privatinsolvenz die verbleibenden Schulden.

 

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