Wer offene Forderungen nicht mehr begleichen kann, für den kann die Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) ein Ausweg aus der Überschuldung sein. Mit dem Insolvenzantrag leiten Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege. Für 3 bis 6 Jahre bestimmt ein Insolvenzverwalter über Vermögen und Teile des Einkommens – damit am Ende Schuldenfreiheit möglich ist.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren mündet in ein Gerichtsverfahren. Vor Gericht kann nur ein Anwalt Sie vertreten. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz kann Sie auch schon vorab bei der Antragstellung, der Zusammenstellung aller wichtigen Dokumente und Einhaltung aller wichtigen Vorgaben unterstützen – und Sie während des Verfahrens begleiten.
advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.
Sie können Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, die ersten Mahnungen sind da oder der Gerichtsvollstrecker steht schon fast vor der Tür? Dann kann ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz Sie bei der Bewältigung dieser schwierigen finanziellen Lage unterstützen.
Die Kosten des Anwalts mit Schwerpunkt Privatinsolvenz hängen vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Komplexität des individuellen Falles ab. Anwälte rechnen nach einem Stundenhonorar ab, welches im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Privatinsolvenz können auch Pauschalhonorare anbieten. Wer die Kosten nicht selbst tragen kann, kann Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen.
Der Anwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz kann Sie zu den verschiedenen Handlungsoptionen beraten, die finanzielle Situation prüfen und einen Schuldenbereinigungsplan erstellen. Sollte es zu Gesprächen mit Gläubigern kommen, kann er über Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschub für Sie verhandeln. Als letzten Ausweg kann er für Sie Privatinsolvenz anmelden und Sie während des gesamten Verfahrens vor Gericht vertreten.
Wer offene Forderungen nicht mehr begleichen kann, findet mit der Privatinsolvenz (auch Verbraucherinsolvenz) einen Ausweg aus der Überschuldung. Mit dem Insolvenzantrag leiten Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren in die Wege. Für 3 bis 6 Jahre bestimmt ein Insolvenzverwalter über Vermögen und Teile des Einkommens – damit am Ende Schuldenfreiheit möglich ist.
Das Verbraucherinsolvenzverfahren mündet in ein Gerichtsverfahren. Vor Gericht kann nur ein Anwalt Sie vertreten. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Privatinsolvenz kann Sie vorab bei der Antragstellung unterstützen und Sie während des Verfahrens begleiten.
Den Privatinsolvenz-Antrag kann jede Privatperson stellen, egal ob erwerbstätig oder nicht. Auch ehemalige Selbstständige mit weniger als 19 Gläubigern dürfen Privatinsolvenz beantragen. Bevor Schuldner die Privatinsolvenz beantragen dürfen, müssen sie eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen und versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern über die Schuldentilgung zu einigen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, dürfen Schuldner die Privatinsolvenz nutzen.
3 Anträge sind notwendig: Der Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens, ein Antrag auf Restschuldbefreiung und ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten. Die Formulare sind online zu finden – und sehr umfangreich. Das Gericht verlangt detaillierte Informationen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners.
Nach gescheiterter außergerichtlicher Einigung und dem Antrag auf Privatinsolvenz folgt das Gerichtsverfahren.
Der Anwalt kann Sie im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren vertreten, den Gläubigern einen Plan zur Schuldentilgung vorlegen und auf eine gütliche Einigung hinwirken. Lehnen die Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ab, kommt es zum eigentlichen Insolvenzverfahren. Das Gericht bestimmt einen Insolvenzverwalter, der Zugriff auf Vermögen und Teile des Einkommens des Schuldners erhält. Für die Zeit der Insolvenz verwaltet er das Vermögen, verteilt den Erlös gepfändeter Gegenstände an die Gläubiger und tilgt die übrigen Schulden.
Ein Teil des Netto-Einkommens dürfen Betroffene selbst nutzen – mindestens 1.179,99 Euro im Monat. Den Freibetrag darf der Insolvenzverwalter nicht pfänden.
Während der sogenannten Wohlverhaltensphase der Privatinsolvenz gehen alle Gewinne an den Insolvenzverwalter. Auch im Falle einer Erbschaft müssen Schuldner diese zur Hälfte den Gläubigern überlassen.
Mit einem Anwalt für Privatinsolvenz haben Schuldner bereits vor der Privatinsolvenz einen vertrauensvollen, kompetenten Partner an der Seite. Der Anwalt kann die finanzielle Situation prüfen und mit ihnen unter anwaltlicher Schweigepflicht einen rechtssicheren Schuldenbereinigungsplan erstellen.
Lässt sich keine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern erreichen, kann der Anwalt eine Bescheinigung darüber ausstellen. Diese ist Voraussetzung für den Insolvenzantrag. Vor Gericht kann nur ein Anwalt Ihre Interessen vertreten und Schuldenfreiheit für Sie erwirken.
Der Anwalt für Privatinsolvenz kann Sie durch das gesamte Insolvenzverfahren begleiten: Außergerichtliche Einigung, Einreichung aller notwendigen Unterlagen für den Insolvenzantrag, Verhandlung vor Gericht, Unterstützung während der mehrjährigen Wohlverhaltensphase und Abschluss der Privatinsolvenz mit der Restschuldbefreiung.
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Für die Schuldenbereinigung sind während der Privatinsolvenz Pflichten zu erfüllen: Keine größeren Investitionen, Mitteilungen an den Insolvenzverwalter über Änderungen der Lebensumstände und Abgabe des Vermögens.
Wer die Restschuldbefreiung erreicht, ist schuldenfrei. Das Gericht erlässt Ihnen am Ende der Privatinsolvenz die verbleibenden Schulden.