Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist. Das darf auch der Geldbeutel nicht ändern. Die BRD ist ein sozialer Staat und jeder Mensch muss das Recht haben, sich einen gerichtlichen Rechtsstreit leisten zu können. Deswegen gilt die Prozesskostenhilfe als wichtiges Recht, das jedem Bürger zusteht.
Prozesskostenhilfe kann jeder beantragen, der die Führung eines Gerichtsprozesses nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen bezahlen kann. Prozesskostenhilfe muss beim zuständigen Gericht beantragt und mit Nachweisen zur persönlichen und wirtschaftlichen Lage ergänzt werden.
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