Ein Anwalt für Prüfungsrecht unterstützt Schüler, Auszubildende und Studierende bei zahlreichen prüfungsrechtlichen Fragestellungen und Problemen. Ob eine verweigerte Prüfungszulassung, eine ungerechtfertigte Note oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung – ein Rechtsanwalt für Prüfungsrecht kann das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung, die Zulassung beim Vorliegen aller wichtigen Voraussetzungen und eine angemessene Bewertung der Prüfung durchsetzen.
Vermuten Sie, dass Ihre Prüfungsleistung ungerecht bewertet wurde, ein Verfahrensfehler vorliegt oder die Prüfungsordnung rechtswidrig ist, kann es sich lohnen, einen Rechtsanwalt für Prüfungsrecht zu kontaktieren. Dies kann besonders bei nicht bestandenen Abschlussprüfungen helfen, die den Erfolg Ihrer Ausbildung und beruflichen Karriere gefährden. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann Sie in der prüfungsrechtlichen Auseinandersetzung vertreten, den Sachverhalt prüfen und die Erfolgsaussichten einer Prüfungsanfechtung einschätzen.
Die Anwaltskosten orientieren sich an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Grundlage bildet der Streitwert, d. h. die Summe, um die gestritten wird. Im Prüfungsrecht setzen die Gerichte (abhängig von der prüfungsrechtlichen Angelegenheit) Streitwerte zwischen 5.000 und 60.000 Euro an. Alternativ lässt sich ein Festpreis-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren.
Zwischen- und Abschlussprüfungen in Schule, Universität und während der Ausbildung können sich auf die berufliche Zukunft junger Menschen entscheidend auswirken. Jeder Schüler und jeder Studierende hat daher das Recht auf eine neutrale und unbefangene Prüfung.
Ist eine Prüfung nicht wie erwartet gelaufen, können Sie zunächst zum Prüfer gehen und sich die Arbeit ansehen. Fühlen Sie sich dann ungerecht benotet, kann ein Anwalt für Prüfungsrecht helfen.
War der Prüfer befangen oder störten Lärmbelästigungen die Prüfung, kann man gegen die Prüfungsentscheidung Widerspruch einlegen und Klage erheben. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen, Unstimmigkeiten feststellen und Sie über das mögliche Vorgehen für eine Prüfungsanfechtung informieren.
Auch wenn in der Regel keine Verbesserung der bestehenden Note möglich ist, kann man mit Widerspruch und Klage eine Wiederholung der Prüfung erreichen. Der Anwalt für Prüfungsrecht kann Ihre Rechte gegenüber Schule oder Universität außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen.
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Wenn man sich ungerecht benotet fühlt, kann man zunächst eine Beschwerde bei der Hochschule einreichen (sogenannte Remonstration). Dieser Einspruch muss schriftlich begründet werden – dass man mit der Note unzufrieden ist, ist kein ausreichender Grund zur Beschwerde.
Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann Ihnen helfen, die kritischen Punkte in der Bewertung zu finden und eine stichhaltige Argumentation für das Gespräch mit dem Prüfer entwickeln.
Bleibt das erfolglos, kann ein Anwalt für Prüfungsrecht Widerspruch gegen die Bewertung einlegen. Ist keine Einigung auf Wiederholung der Prüfung möglich, ist eine Klage die letzte Option.
Die Bewertung einer Prüfungsleistung ist rechtlich gesehen ein Verwaltungsakt einer Behörde. Gegen einen Verwaltungsakt kann man in Deutschland Widerspruch einlegen.
Wichtig ist: Sobald Sie das Prüfungsergebnis erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn Sie sich benachteiligt fühlen. Danach ist die Bewertung gültig. Je nach Bundesland müssen Sie auch direkt Klage einreichen.
Der Widerspruch muss schriftlich, fristgerecht und mit einer Begründung bei der Hochschule eingereicht werden. Ein Anwalt für Prüfungsrecht kann durch Einsicht in die Akte erkennen, ob die Prüfungskommission korrekt besetzt war, das Zweiprüferprinzip eingehalten wurde und andere Bewertungsfehler finden. Er kann nachweisen, inwiefern der Prüfer seinen Bewertungsspielraum überschritten hat.
Ist der Widerspruch bzw. die Klage erfolgreich, bekommen Studierende einen neuen Prüfungsversuch oder die Prüfung wird neu bewertet.
Ja. Im Vergleich zu schriftlichen Prüfungen können mündliche Prüfungen im Studium eine noch größere Bedeutung haben. Denn zum Ende des Studiums entscheiden häufiger mündliche Prüfungen darüber, ob man das Studium abschließt oder nicht. Dann geht es beim Bestehen mündlicher Prüfungen auch um das Grundrecht der freien Berufswahl (Art. 12 Abs. 1 GG).
Auch bei einer mündlichen Prüfung gilt: Prüfer müssen ihre Bewertung begründen – gerade weil die mündliche Prüfung einen individuellen Verlauf nehmen kann – z. B. aufgrund der Spezialisierung des Prüfers. Studierende müssen anhand des Prüfungsprotokolls nachvollziehen können, ob ihre Leistungen zutreffend bewertet wurden. Eine wortwörtliche Protokollierung ist nicht notwendig. Das Bundesverwaltungsgericht verlangt aber auch für mündlichen Prüfungen ausreichende Maßnahmen, damit das Prüfungsgeschehen nachvollzogen werden kann (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 – 6 C 18/93).
Wer eine Prüfung im letzten regulären Versuch nicht bestanden hat, kann mit einem Härtefallantrag noch versuchen, einen letzten Versuch zu bekommen.
Typische Gründe für einen Härtefall sind z. B.:
Die Voraussetzungen für einen Härtefallantrag sind in der Prüfungsordnung geregelt. Weil die Prüfungsausschüsse in der Regel streng mit der Genehmigung sind, kann die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht sinnvoll sein, um den Härtefallantrag gut zu begründen und einen weiteren Prüfungsversuch zu erreichen.
Ob Spickzettel, Ghostwriter für die Hausarbeit oder Plagiat: Bei Täuschungsversuchen sind die Prüfer rigoros. Betrifft die Täuschung den letzten Prüfungsversuch, droht sogar die Exmatrikulation.
Soll es eine Anhörung vor dem Prüfungsausschuss geben, kann der Rat eines Anwalts für Prüfungsrecht sinnvoll sein, um die eigene Argumentation abzusichern.
Steht im Raum, dass Studierende aufgrund eines schweren Täuschungsversuchs keine Möglichkeit zur Wiederholung der Prüfung erhalten sollen, kann ein Anwalt einschätzen, ob ein Klageverfahren aufgrund des Rechts auf Berufsfreiheit erfolgversprechend ist.
Plagiatsvorwürfe können die akademische, berufliche Laufbahn beenden. Weil die Rechtslage schwierig ist und die richtige Reaktion über die berufliche Zukunft entscheidet, kann die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht bei einem Plagiatsvorwurf besonders wichtig sein.
Der Anwalt für Prüfungsrecht kann den Einzelfall und die aktuelle Rechtsprechung prüfen und Sie bei der Formulierung der Stellungnahme gegenüber dem Prüfungsausschuss unterstützen. Er kann die Argumentation rechtlich absichern und Sie bei allen weiteren Verfahrensschritten im Rahmen der Plagiatsvorwürfe beraten.
Die Kosten für einen Widerspruch zur Prüfungsanfechtung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Möglich sind 50 bis 150 Euro.
Für die Unterstützung eines Anwalts für Prüfungsrecht werden Sie in der Regel eine individuelle Vergütungsvereinbarung über die Anwaltskosten schließen.
Ist eine Klage zur Prüfungsanfechtung notwendig, hängen die Kosten vom Streitwert im individuellen Fall ab. In der Regel setzen die Gerichte für eine Prüfungsanfechtung einen Streitwert von mindestens 5.000 Euro an. Das bedeutet Gerichtskosten von ca. 1.000 Euro.