Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits vor hohen Kosten geschützt sind? Doch obwohl Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen, verweigert Ihnen die Versicherung eine Deckungszusage? Sieht ein Versicherungsträger in Ihrem individuellen Fall nur geringe oder gar keine Erfolgsaussichten, wird keine Deckungszusage erteilt und Sie bleiben auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme aus Mutwilligkeit oder aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten ab, müssen Sie das nicht hinnehmen: Ein mit Rechtsschutzversicherungen erfahrener Anwalt kann Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Leistungsanspruchs helfen, indem er den Ablehnungsbescheid entkräftet und ein Schlichtungsverfahren anstrebt.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Rechtschutzversicherung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, möchte natürlich sicher sein, dass sie bei einem Rechtsstreit für die anfallenden Kosten aufkommt. Verweigert sie die Zahlung bzw. erteilt keine Deckungszusage, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Rechtsschutzversicherung zu kontaktieren.
Der Anwalt kann zunächst den Grund der Ablehnung prüfen und gegen den Ablehnungsbescheid vorgehen, indem er den Sachverhalt bei der Versicherung professionell darstellt. Die Versicherung hat dann 3 Wochen Zeit, um ihre Entscheidung mitzuteilen. Verweigert sie weiterhin die Kostenübernahme, besteht die Möglichkeit eines kostenfreien Stichentscheids oder eines kostenpflichtigen Schiedsgutachtens. Alternativ können Sie eine Deckungsklage einreichen, um die Rechtsschutzversicherung gerichtlich zur Zahlung verpflichten zu lassen. Ein Anwalt für die Rechtsschutzversicherung kann Sie vor Gericht unterstützen.
Die Kosten eines Anwalts für Rechtsschutzversicherung bestimmen sich anhand des konkreten Einzelfalls, z. B. am Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit und dem gewählten Vorgehen (außergerichtlich/gerichtlich). Eine pauschale Aussage lässt sich daher nicht treffen. Gehen Sie aber gegen den Versicherer vor und setzen Ihre Ansprüche erfolgreich durch, muss dieser auch die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen.
Sie besitzen eine Rechtsschutzversicherung, damit Sie im Falle eines Rechtsstreits vor hohen Kosten geschützt sind? Doch obwohl Sie sämtliche Voraussetzungen erfüllen, verweigert Ihnen die Versicherung eine Deckungszusage? Sieht ein Versicherungsträger in Ihrem individuellen Fall nur geringe oder gar keine Erfolgsaussichten, wird keine Deckungszusage erteilt und Sie bleiben auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen.
Lehnt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme aus Mutwilligkeit oder aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten ab, müssen Sie das nicht hinnehmen: Ein mit Rechtsschutzversicherungen erfahrener Anwalt kann Ihnen bei der Geltendmachung Ihres Leistungsanspruchs helfen, indem er den Ablehnungsbescheid entkräftet und ein Schlichtungsverfahren anstrebt.
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