Das Reiserecht beschäftigt sich mit den Rechten und Pflichten von Reisenden, Personenbeförderungsunternehmen, Hotels und Reiseveranstaltern. Dazu gehören auch das Fluggastrecht, Fahrgastrechte bei Bahn-, Bus- und Schiffsreisen sowie das Pauschalreiserecht.
Der Flug ist verspätet und Sie verpassen Ihren Anschlussflug, das Hotelzimmer ist verschmutzt oder gebuchte Veranstaltungen finden nicht statt – und die Verantwortlichen weigern sich, eine Entschädigung zu zahlen. Ein Anwalt für Reiserecht kann Ihnen dann helfen, Ihre Ansprüche gegen die Fluggesellschaft, die Bahn oder den Reiseveranstalter erfolgreich durchzusetzen und den Reisepreis zu mindern.
Ein Anwalt für Reiserecht vertritt vor allem Reisende, wenn es vor, während oder nach einer Reise zu Auseinandersetzungen mit Airlines, Reiseveranstaltern, Hotels oder Versicherungen gekommen ist. Der Anwalt kann seine Mandanten u. a. bei der Durchsetzungen von Entschädigungsansprüchen bei Reisemängeln unterstützen, Reiseverträge auf ihre Gültigkeit prüfen und zu Stornierungsrechten beraten.
Was ein Anwalt für Reiserecht kostet, hängt vor allem vom sogenannten Gegenstandswert Ihres Anliegens ab: Streiten Sie z. B. um eine Reisepreisminderung von 500 Euro, fallen für die anwaltliche Tätigkeit Kosten von etwa 84 Euro an – sofern der Anwalt Ihre Ansprüche außergerichtlich durchsetzen kann. Ist ein Gerichtsverfahren zur Klärung notwendig, fallen die Anwaltskosten höher aus.
Im Reiserecht gilt: Wer vor Gericht verliert, muss die Prozesskosten zahlen. Setzen Sie also Ihre Ansprüche erfolgreich durch, muss die Gegenseite die Gerichtskosten sowie Ihre Anwaltskosten tragen.
Das Reiserecht regelt als Teil des Verbraucherrechts in den §§ 651a bis 651m BGB die vertragliche Beziehung zwischen Reisenden und Reiseunternehmen. Das Reiserecht umfasst z. B. Vorschriften zur Entschädigung bei Flugverspätung, Erstattung bei Reisemängeln einer Pauschalreise und Fahrgastrechte bei Bahn-, Bus und Schiffsreisen.
Wichtig im Reiserecht ist vor allem § 651 i BGB: Eine Pauschalreise muss frei von Mängeln ermöglicht werden.
Bei Reisemängeln haben Urlauber Anspruch auf:
Reisemängel sind z. B.
Die Entschädigung bei Flugverspätung gilt dank der Fluggastrechte immer, sobald ein Flug mehr als 3 Stunden zu spät ist – egal, ob im Rahmen einer Pauschalreise oder nicht.
In der Regel ja. Wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden, steht Urlaubern eine Entschädigung zu.
Eine Entschädigung gibt es z. B. für:
Aber: Nicht jeder Mangel bedeutet automatisch einen Anspruch auf Rückerstattung. Das Reiserecht unterscheidet zwischen Mängeln und reinen Unannehmlichkeiten, die hinnehmbar sind.
Keine Entschädigung ist z. B. möglich für:
Ist der Reiseanbieter insolvent, ist wichtig, wie Urlauber gebucht haben. Bei Pauschalreisen sind Verbraucher im Insolvenzfall abgesichert. Sie bekommen den kompletten Reisepreis von der Versicherung des Reiseveranstalters ersetzt.
Bei Individualreisen besteht das Risiko, dass Urlauber nichts oder nur einen Teil der Buchungssumme zurückbekommen.
Man kann Pauschalreisen und andere Reisen jederzeit stornieren – dann darf der Reiseveranstalter aber eine Entschädigung (Stornierungskosten) fordern (§ 651h Abs. 1 Satz 2).
Kostenfrei stornieren kann man die Reise nur, wenn für den Reisezeitraum außergewöhnliche Umstände vorliegen – z. B. bei einer offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts
Ein Anwalt für Reiserecht kann Reisende dabei unterstützen, von Reiseveranstaltern, Airlines und anderen Reiseunternehmen für mangelhafte Leistungen eine Entschädigung zu erhalten. Wenn Reiseunternehmen für Mängel nicht zahlen, kann ein Anwalt für Reiserecht mit einem anwaltlichen Schreiben juristische Schritte androhen und den Druck erhöhen.
Ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Anwalt ein Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten und den Anspruch auf Entschädigung vor Gericht beweisen.