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  • Berechnung & Nachweis Ihres Schadensersatzanspruchs
  • Außergerichtliche Einforderung
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Christian H.

Herr Jurna hat uns von Anfang an kompetent beraten und sich die nötige Zeit für unser Anliegen genommen. Wir freuen uns auf weitere gemeinsame Projekte in der Zukunft. 100%ige Weiterempfehlung von unserer Seite.

4,80 von 5 Sternen
Niklas E.

Herr Mösch ist sehr gut auf den konkreten Fall und das Anliegen unseres Unternehmens eingegangen und hat uns beim vorliegenden Problem mit großer Dringlichkeit durch ein Kurzgutachten sehr effizient weitergeholfen. Genau die Form der Unterstützung, die wir in diesem Fall gesucht hatten.

5,00 von 5 Sternen
Reinhard M.

Top Beratung. Ein Anwalt der auch die Risiken eines anstehenden Verfahrens ausführlich erläutert. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit und lasse mich gerne von Herrn Fenzl vertreten.

5,00 von 5 Sternen
Klaus T.

Obwohl ich Termine verschieben musste bewies Herr Mösch große Geduld mit mir. Ich kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Michael J.

Ich habe eine sehr kompetente Auskunft erhalten. Freundlich, verständlich. Auch wenn meine Rechtsposition keine Möglichkeit der Klage zulässt bin ich mit der Beratung überaus zufrieden.

5,00 von 5 Sternen
Kevin W.

Überaus freundlicher und kompetenter Rechtsanwalt. Die Ersteinschätzung war sehr ausführlich und umfangreich. Meine Frage wurde zu 100% beantwortet. Sehr zu empfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Dagmar T.

Vielen Dank , es wurde mir alles super erklärt , ich weiss jetzt welche Schritte ich einleiten . Bin sehr zu frieden .

5,00 von 5 Sternen
Tobias L.

Rückmeldung vom Anwalt äußerst schnell. Fragen wurden ohne "Fach-Chinesisch" auch für Laien verständlich beantwortet. Auf Risiken und weitere Umstände wurde hingewiesen. Kosten wurden im Vorfeld transparent erläutert. Angebot kam umgehend. Dr. Scheffler und sein Team würde ich auch bei weiteren rechtlichen Themen sofort wieder beauftragen.

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Schadensersatzrecht

Verweigert der Schädiger bzw. dessen Versicherung trotz eines gesetzlichen Anspruchs die Zahlung von Schadensersatz, kann die Beauftragung eines Anwalts für Schadensersatzrecht hilfreich sein. Er kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz nachweisen, eine angemessene Summe bestimmen und die Gegenseite außergerichtlich zur Zahlung bewegen.

Ist eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann ein Anwalt für den Schadensersatz Klage beim zuständigen Gericht einreichen, Gutachten und Zeugenaussagen besorgen, Sie auf den Prozess vorbereiten und Sie vor Gericht vertreten.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht unterstützt Mandanten bei der Einforderung von Schadensersatz, nachdem diese einen Schaden durch die vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eines Dritten erlitten haben.

Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Ihren Schadensersatz:

  • Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Schadensersatz
  • Umfassende & stichhaltige Dokumentation des Schadens
  • Ermittlung einer angemessenen Schadensersatzsumme
  • Außergerichtliche Einforderung beim Schädiger bzw. dessen Versicherung
  • Einreichung einer Schadensersatzklage
  • Vertretung & Beweisführung vor Gericht

Die Kosten für einen Anwalt für Schadensersatzrecht sind abhängig von Art und Umfang seiner Tätigkeit, vom gewählten Vergütungsmodell und davon, ob er sie außergerichtlich oder gerichtlich unterstützt.

Er darf auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder einen Festpreis vereinbaren.

Mit welchen Kosten Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen, kann Ihnen ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern.

Wer einen Anwalt für Schadensersatz beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wird der Schadensersatz vor Gericht durchgesetzt, kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. Diese Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich aber umgehen:

  • Bei erfolgreicher Durchsetzung vor Gericht trägt die Gegenseite die Gerichts- & Anwaltskosten.
  • Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten im Schadensersatzrecht – Voraussetzung ist eine Deckungszusage.

Bei fehlenden finanziellen Mitteln für eine Klage können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Anwalt & Gericht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Schadensersatzrecht

Michael Wübbe
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Rechtsanwalt
Tobias Sommer
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Johannes Ziller
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Marko Liebich
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Lukasz Kuniewski
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Katharina Larverseder
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Daniel Schwarzl
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Anwalt Schadensersatzrecht: Was muss ich wissen?

Schadensersatz ist eine Wiedergutmachung bzw. der Ausgleich eines Schadens, der einer Person durch einen Dritten entstanden ist. Wann genau ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wann er verjährt und welche Voraussetzungen für die Einforderung zu erfüllen sind, regelt der Gesetzgeber mit dem Schadensersatzrecht.

Das Schadensersatzrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern umfasst verschiedene Regelungen u. a. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Was ist Schadensersatz?

Wer einen Schaden durch einen Dritten erleidet, hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist meistens ein finanzieller Ausgleich und soll den Zustand vor dem Schadensereignis wiederherstellen. Voraussetzung ist, dass der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder der Schädiger aus anderen Gründen haftet.

In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz:

  • Vertragspflichten gegenüber Vertragspartnern verletzt
  • Fahrlässig oder vorsätzlich Rechte, Leben oder Gesundheit einer Person verletzt
  • Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursacht

Für welche Schäden bekomme ich Schadensersatz?

Schadensersatz soll laut Schadensersatzrecht materielle und immaterielle Schäden sowie daraus resultierende finanzielle Einbußen ausgleichen. Während sich ein materieller Schaden (Vermögensschaden) konkret beziffern lässt, lässt sich ein immaterieller Schaden (Nichtvermögensschaden) nur schwer in einer Summe ausdrücken.

Dafür bekommen Sie Schadensersatz:

  • Abschleppkosten
  • Behandlungskosten
  • Pflegekosten & behindertengerechte Umbauten
  • Beerdigungskosten
  • Kosten für Gutachten & Sachverständige
  • Wertminderung
  • Verhinderte Nutzung von Wohnung, Auto oder Internet
  • Verdienstausfall
  • Umschulungskosten
  • Haushaltsführungsschäden
  • Rechtsanwaltskosten

Wie hoch ist der Schadensersatz?

Die Höhe des Schadensersatzes ist von Schwere und Ausmaß des Schadens, daraus resultierenden Dauerschäden und Mitschuld am Schaden abhängig. Berechnen lässt sich eine angemessene Schadenssumme mit einer dieser 3 Methoden:

  • Differenzmethode: Vergleich der theoretisch bestehenden Vermögenslage ohne Schaden mit der tatsächlichen Vermögenslage mit Schaden – die Differenz ist der Schadensersatz.
  • Konkrete Schadensberechnung: Nachweis über den entstandenen Schaden durch z. B. Kaufvertrag oder Rechnung – die dort ausgewiesene Summe ist der Schadensersatz.
  • Abstrakte Schadensberechnung: Lassen sich Schäden nicht konkret beziffern, werden ähnliche Fälle zum Vergleich herangezogen.

Weil die Bestimmung eines angemessenen Schadensersatzes nicht leicht ist, kann es hilfreich sein, die Höhe von einem Anwalt für Schadensersatzrecht berechnen zu lassen. Er weiß, welche Berechnungsmethode in Ihrem Fall anzuwenden ist und welche Nachweise zu erbringen sind.

Wie mache ich Schadensersatz geltend?

Wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit dem Schädiger bzw. seiner Versicherung zu einigen. Dabei können Sie sich an dieser Schrittfolge orientieren:

  1. Bei Unfällen im Straßenverkehr die Polizei verständigen & Verletzungen von einem Arzt untersuchen lassen.
  2. Den Schaden dokumentieren durch u. a. Fotos, Zeugenaussagen, Polizeibericht & ärztliches Gutachten
  3. Beweispflicht erfüllen & nachweisen, dass Schadensereignis der Grund für beschädigtes Eigentum oder finanzielle Einbußen ist.
  4. Schriftliche Schadensersatzforderung mit ausführlicher Beschreibung des Schadensereignisses & der Schäden an den Verursacher schicken.
  5. Nachweise (z. B. Fotos, Zeugenaussagen oder ärztliche Gutachten) & geforderte Schadenssumme nennen.
  6. Angemessene Frist zur Zahlung des Schadensersatzes setzen.

Damit die Gegenseite oder ein Gericht Ihre Forderung aufgrund mangelnder Beweise oder eines falsch berechneten bzw. zu hohen Schadensersatzes nicht ablehnen und sie ihren Anspruch dann gerichtlich durchsetzen müssen, kann anwaltliche Beratung ratsam sein.

Ein Anwalt für Schadensersatzrecht weiß, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung zu erfüllen sind und wie sich die Argumente der Gegenseite am besten entkräften lassen.

Kann Schadensersatz verjähren?

Ja, ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach einer bestimmten Frist. Das bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn ein Anspruch besteht. Im Schadensersatzrecht gibt es verschiedene Verjährungsfristen:

  • 6 Monate: Schadensersatzansprüche von Vermietern wegen Mietsachschäden
  • 3 Jahre: Schadensersatzansprüche wegen Sachbeschädigung
  • 10 Jahre: Schadensersatzansprüche gegen unbekannten Schädiger
  • 30 Jahre: Schadensersatzansprüche wegen immaterieller Schäden an Leben, Körper & Gesundheit

Die Verjährungsfrist von Schadensersatz setzt zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erhalten hat.

Beispiel: Ein Autounfall am 31.03.2020 hatte erhebliche Schäden an einem Auto zur Folge, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2020 und endet am 31.12.2023.

Wer zahlt den Schadensersatz?

Schadensersatz muss derjenige zahlen, der einen Schaden verursacht hat. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Schäden, wenn sie von der Police abgedeckt sind.

  • Private Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt versehentliche Personen-, Sach- & Vermögensschäden.
  • Kfz-Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt alle Personen-, Sach- & Vermögensschäden, die mit dem eigenen Auto verursacht wurden.
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