Verweigert der Schädiger bzw. dessen Versicherung trotz eines gesetzlichen Anspruchs die Zahlung von Schadensersatz, kann die Beauftragung eines Anwalts für Schadensersatzrecht hilfreich sein. Er kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz nachweisen, eine angemessene Summe bestimmen und die Gegenseite außergerichtlich zur Zahlung bewegen.
Ist eine solche außergerichtliche Einigung nicht möglich, kann ein Anwalt für den Schadensersatz Klage beim zuständigen Gericht einreichen, Gutachten und Zeugenaussagen besorgen, Sie auf den Prozess vorbereiten und Sie vor Gericht vertreten.
Ein Anwalt für Schadensersatzrecht unterstützt Mandanten bei der Einforderung von Schadensersatz, nachdem diese einen Schaden durch die vorsätzliche oder fahrlässige Handlung eines Dritten erlitten haben.
Diese Aufgaben übernimmt ein Anwalt für Ihren Schadensersatz:
Die Kosten für einen Anwalt für Schadensersatzrecht sind abhängig von Art und Umfang seiner Tätigkeit, vom gewählten Vergütungsmodell und davon, ob er sie außergerichtlich oder gerichtlich unterstützt.
Er darf auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abrechnen, seine Arbeit anhand eines festgelegten Stundensatzes berechnen oder einen Festpreis vereinbaren.
Mit welchen Kosten Sie in Ihrem individuellen Fall rechnen müssen, kann Ihnen ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht vor Beauftragung z. B. in einer kostenlosen Ersteinschätzung erläutern.
Wer einen Anwalt für Schadensersatz beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Wird der Schadensersatz vor Gericht durchgesetzt, kommen noch Gerichtsgebühren hinzu. Diese Gerichts- und Anwaltskosten lassen sich aber umgehen:
Bei fehlenden finanziellen Mitteln für eine Klage können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dann übernimmt der Staat die Kosten für Anwalt & Gericht.
Schadensersatz ist eine Wiedergutmachung bzw. der Ausgleich eines Schadens, der einer Person durch einen Dritten entstanden ist. Wann genau ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wann er verjährt und welche Voraussetzungen für die Einforderung zu erfüllen sind, regelt der Gesetzgeber mit dem Schadensersatzrecht.
Das Schadensersatzrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern umfasst verschiedene Regelungen u. a. aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).
Wer einen Schaden durch einen Dritten erleidet, hat einen Anspruch auf Schadensersatz. Das ist meistens ein finanzieller Ausgleich und soll den Zustand vor dem Schadensereignis wiederherstellen. Voraussetzung ist, dass der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder der Schädiger aus anderen Gründen haftet.
In diesen Fällen entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz:
Schadensersatz soll laut Schadensersatzrecht materielle und immaterielle Schäden sowie daraus resultierende finanzielle Einbußen ausgleichen. Während sich ein materieller Schaden (Vermögensschaden) konkret beziffern lässt, lässt sich ein immaterieller Schaden (Nichtvermögensschaden) nur schwer in einer Summe ausdrücken.
Dafür bekommen Sie Schadensersatz:
Die Höhe des Schadensersatzes ist von Schwere und Ausmaß des Schadens, daraus resultierenden Dauerschäden und Mitschuld am Schaden abhängig. Berechnen lässt sich eine angemessene Schadenssumme mit einer dieser 3 Methoden:
Weil die Bestimmung eines angemessenen Schadensersatzes nicht leicht ist, kann es hilfreich sein, die Höhe von einem Anwalt für Schadensersatzrecht berechnen zu lassen. Er weiß, welche Berechnungsmethode in Ihrem Fall anzuwenden ist und welche Nachweise zu erbringen sind.
Wenn Sie Schadensersatz geltend machen möchten, können Sie zunächst versuchen, sich außergerichtlich mit dem Schädiger bzw. seiner Versicherung zu einigen. Dabei können Sie sich an dieser Schrittfolge orientieren:
Damit die Gegenseite oder ein Gericht Ihre Forderung aufgrund mangelnder Beweise oder eines falsch berechneten bzw. zu hohen Schadensersatzes nicht ablehnen und sie ihren Anspruch dann gerichtlich durchsetzen müssen, kann anwaltliche Beratung ratsam sein.
Ein Anwalt für Schadensersatzrecht weiß, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung zu erfüllen sind und wie sich die Argumente der Gegenseite am besten entkräften lassen.
Ja, ein Anspruch auf Schadensersatz verjährt nach einer bestimmten Frist. Das bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit kein Schadensersatz mehr geltend gemacht werden kann, auch wenn ein Anspruch besteht. Im Schadensersatzrecht gibt es verschiedene Verjährungsfristen:
Die Verjährungsfrist von Schadensersatz setzt zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis vom Schaden erhalten hat.
Beispiel: Ein Autounfall am 31.03.2020 hatte erhebliche Schäden an einem Auto zur Folge, die einen Anspruch auf Schadensersatz begründen. Die Verjährungsfrist beginnt also am 31.12.2020 und endet am 31.12.2023.
Schadensersatz muss derjenige zahlen, der einen Schaden verursacht hat. Hat der Schädiger eine private Haftpflichtversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung, übernimmt diese die Schäden, wenn sie von der Police abgedeckt sind.