Ist eine Ehe zerrüttet, bleibt Ehepartnern manchmal keine Alternative, als sich scheiden zu lassen. Eine Scheidung ist mit umfangreichen rechtlichen Folgen verbunden: die Aufteilung des Vermögens, das Sorgerecht für gemeinsame Kinder und der nacheheliche Unterhalt und anderes muss geregelt werden.
Ein Rechtsanwalt für Scheidungsrecht kann Sie bei der Regelung der Scheidungsfolgen unterstützen und vor dem Familiengericht für eine schnelle, gütliche Einigung sorgen.
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Ja, in Deutschland ist für die Scheidung ein Anwalt notwendig. Nur ein Anwalt darf den Scheidungsantrag einreichen. Der Anwalt für Scheidungsrecht kann aber von beiden Parteien beauftragt werden, wenn beide sich über die Scheidung einig sind.
Für die Scheidung brauchen Sie zwingend einen Anwalt, denn nur ein Anwalt kann den Scheidungsantrag einreichen. Die Eheleute können aber auch gemeinsam einen Anwalt für Scheidung beauftragen, um Kosten zu sparen. Das kann ein Anwalt für Scheidungsrecht sein oder ein Anwalt für Familienrecht.
Bei einer Scheidung werden die Gerichtskosten zu 50/50 zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Die Anwaltskosten muss jeder selbst zahlen. Wer sich die Scheidung nicht leisten kann, kann beim Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen.