Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an eine andere Person, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Mit einer Schenkung kann ein Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen mit Geld, Immobilien, Rechten oder Schuldenerlass begünstigen und ihnen – insbesondere bei mehrfacher Ausnutzung der Schenkungssteuer-Freibeträge – Steuerzahlungen ersparen.
Tritt beim Schenker jedoch Privatinsolvenz ein, dürfen Gläubiger die Schenkung nach der Insolvenzordnung anfechten. Auch Verfehlungen des Beschenkten führen unter Umständen zum Widerruf der Schenkung. Ein Anwalt für Schenkungsrecht kann Ihren Schenkungsvertrag prüfen, Rechtssicherheit gewährleisten und u. a. vor Überschreitung der Schenkungssteuer-Freibeträge schützen.
Planen Sie, Teile Ihres Vermögens schon zu Lebzeiten an einen Angehörigen oder engen Freund zu übergeben, kann es sinnvoll sein, zuvor einen Rechtsanwalt für Schenkungsrecht zu kontaktieren. Bei der Übertragung von Vermögen wie Immobilien, Aktien und Geld zu Lebzeiten kann eine anwaltliche Beratung Risiken, Fallstricke und unerwünschte Folgen wie steuerliche Nachteile verhindern.
Ein Anwalt für Schenkungsrecht kann Sie nicht nur über die rechtlichen Folgen und steuerlichen Besonderheiten einer Schenkung aufklären, sondern anhand der gesetzlichen Freibeträge auch prüfen, ob diese sich überhaupt für Ihre persönliche Nachlassregelung eignet. Auf Ihren Wunsch hin übernimmt der Anwalt für Schenkungsrecht die rechtssichere Regelung Ihrer Vermögensnachfolge, indem er einen wasserdichten Schenkungsvertrag aufsetzt. Sollte es zu einer Zerrüttung der Beziehung zwischen Schenkendem und Beschenktem kommen, kann er prüfen, ob sich die Schenkung zurückfordern lässt.
Was ein Anwalt für Schenkungsrecht kostet, hängt vom Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit ab. Möchten Sie z. B. eine Schenkung durch einen Schenkungsvertrag rechtlich absichern, fallen in der Regel weniger Kosten ein, als wenn Sie eine Schenkung in einem Gerichtsverfahren zurückfordern. Ihr Anwalt für Schenkungsrecht unterbreitet Ihnen bei Bedarf nach der kostenlosen Ersteinschätzung ein unverbindliches Kostenangebot.
Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Vermögen an eine andere Person, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Mit einer Schenkung kann ein Erblasser bereits zu Lebzeiten seine Angehörigen mit Geld, Immobilien, Rechten oder Schuldenerlass begünstigen und ihnen – insbesondere bei mehrfacher Ausnutzung der Schenkungssteuer-Freibeträge – Steuerzahlungen ersparen.
Tritt beim Schenker jedoch Privatinsolvenz ein, dürfen Gläubiger die Schenkung nach der Insolvenzordnung anfechten. Auch Verfehlungen des Beschenkten führen unter Umständen zum Widerruf der Schenkung. Ein Anwalt für Schenkungsrecht kann Ihren Schenkungsvertrag prüfen, Rechtssicherheit gewährleisten und u. a. vor Überschreitung der Schenkungssteuer-Freibeträge schützen.
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