Wo Feuchtigkeit in eine Wohnung oder ein Haus eindringen kann, bildet sich schnell Schimmel – undichte Außenwände, Keller, Fenster oder Lüftungsanlagen sind meist die Ursachen dafür. Schimmel in der Wohnung stellt einen Bauschaden dar, für den Betroffene Schadensersatz sowie gegebenenfalls Schmerzensgeld verlangen können.
Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, müssen Betroffene den Schaden dokumentieren. Ein Experte – z. B. ein Anwalt – kann die Ursache für den Schimmel ermitteln lassen, die Beseitigungskosten nachweisen und ggf. Sanierungsempfehlungen geben. Das Bauschadensgutachten spielt auch eine wichtige Rolle, falls es zum Gerichtsverfahren kommt – es ist ein Beweismittel.
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