Bei erheblichen und langfristigen Verletzungen an Körper oder Geist, z. B. durch einen Unfall oder Behandlungsfehler, können Sie Schmerzensgeld verlangen. Bei erfolgreicher Durchsetzung trägt für gewöhnlich die Gegenseite sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten einschätzen und zuverlässig berechnen, in welcher Höhe Ihnen Schmerzensgeld zusteht.
Aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten findet advocado für Sie schnell den passenden Anwalt für Ihr Anliegen. Die Beratung erfolgt bundesweit und unabhängig von Ihrem Wohn- oder Aufenthaltsort.
Das Schmerzensgeldrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern leitet sich aus den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ab: Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung ein immaterieller Schaden entstanden, hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld.
Nach einem Unfall kann ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht Sie dabei unterstützen, den Verantwortlichen zur Zahlung einer Entschädigung zu verpflichten. Er kann ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie berechnen und die Verhandlung mit dem Unfallverursacher für Sie übernehmen. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren.
Verweigert die Gegenseite die Zahlung, kann der Anwalt Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld vor Gericht durchsetzen.
Ein Anwalt für Schmerzensgeldrecht kann nach einem Unfall, einer Straftat oder einem ärztlichen Behandlungsfehler prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht. Anschließend kann er für seine Mandanten die außergerichtliche Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung übernehmen. Ist keine Einigung möglich, kann der Anwalt umgehend Klage einreichen und Ihren Anspruch auf Entschädigung vor Gericht beweisen.
„Mithilfe der Online-Rechtsberatung über advocado wird schon im Vorfeld – noch bevor Kosten entstehen – in einem Gespräch geklärt, ob eine anwaltliche Beratung Erfolg verspricht.“
Rechtsanwalt Ralph Husung berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmer bundesweit. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung zum Thema Schmerzensgeld. Hier unterstützt er seine Mandanten u. a. bei der Prüfung ihres Anspruchs, der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe und bei der Durchsetzung vor Gericht. Im Gespräch berichtet er von seiner Tätigkeit als Anwalt und gibt hilfreiche Ratschläge für Mandanten.
„Mithilfe der Online-Rechtsberatung wird schon im Vorfeld – noch bevor Kosten entstehen – in einem Gespräch geklärt, ob eine anwaltliche Beratung Erfolg verspricht.“
Rechtsanwalt Ralph Husung berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmer bundesweit. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Beratung zum Thema Schmerzensgeld. Hier unterstützt er seine Mandanten u. a. bei der Prüfung ihres Anspruchs, der Berechnung der Schmerzensgeldhöhe und bei der Durchsetzung vor Gericht. Im Gespräch berichtet er von seiner Tätigkeit als Anwalt und gibt hilfreiche Ratschläge für Mandanten.
Ralph Husung: Anwaltlicher Rat ist immer dann ratsam, wenn es darum geht, Schmerzensgeld einzufordern oder zu prüfen, ob ein Anspruch besteht. Der Beratungsbedarf ist im Schmerzensgeldrecht schon frühzeitig gegeben. Selbstständiges Handeln ist nur selten erfolgreich und kann den Anspruch gefährden.
In der Regel hat der Geschädigte keine genaue Vorstellung davon, in welcher Höhe ihm ein Schmerzensgeld zusteht. Um dies festzustellen, fordere ich Arztberichte für meine Mandanten an und werte diese anhand der konkreten Arztdiagnosen aus. Als Anwalt kann ich mithilfe einer besonderen Rechtsprechungsdatenbank feststellen, wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt.
So gewährleiste ich maximale Forderungen für meine Mandanten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass erlittene Verletzungen zusätzlich einen Haushaltsführungsschaden verursachen. Die Berechnung ist kompliziert, sodass ein Laie sie kaum durchführen kann. Schließlich ist zu prüfen, ob ein Vorbehalt für etwaige Spätschäden mit dem Schadensverursacher vereinbart werden muss.
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht immer dann, wenn nicht nur eine sogenannte Bagatellverletzung vorliegt, die rasch und folgenlos ausheilt. Langanhaltende oder dauerhafte körperliche Beeinträchtigungen begründen den Anspruch.
Wurde man körperlich geschädigt, sollte man sich zeitnah in ärztliche Behandlung begeben, um die erlittenen Verletzungen und die erfolgte Behandlung zu dokumentieren. Dies ist der Ausgangspunkt für eine erfolgreiche Durchsetzung des Anspruchs. Umso mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger wird es.
Am Anfang steht immer das Gespräch mit dem Mandanten als Grundlage für die Analyse des Sachverhalts und die Ermittlung der Anspruchsgrundlage. Sind die Ansprüche berechtigt, sind zahlreiche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Durchsetzung zu prüfen und der Gegenseite darzulegen.
Bei der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen ist die Vorgehensweise ähnlich. Mit dem Unterschied, dass es darum geht, zu beweisen, dass eben nicht alle Voraussetzungen für die erhobene Forderung erfüllt sind.
Ein zeitnaher Arztbesuch zur Dokumentation der vorliegenden Beschwerden ist unverzichtbar. Erfolgt dann ein Angebot zur Schadensregulierung durch eine Versicherung, ist es meist nicht ratsam, dieses anzunehmen. Die Versicherungen sind bestrebt, die gestellten Ansprüche zu kürzen. Akzeptiert der Geschädigte, erhält er in der Regel ein zu geringes Schmerzensgeld.
Die Beauftragung eines Anwalts sollte immer dann erfolgen, wenn nicht nur eine Bagatellverletzung mit geringfügiger Krankschreibung von wenigen Tagen erfolgt ist. Arm- und Beinbrüche zum Beispiel sind oft sehr langwierig und beeinträchtigen die Lebensführung sehr.
Je nach Heilungsverlauf und Dauer der Krankschreibung können hier Schadenersatzansprüche in vierstelliger Höhe entstehen.
Die Schmerzensgeldhöhe ist abhängig von den konkret eingetreten Verletzungen, einer etwaig erforderlichen Operation mit stationärem Aufenthalt oder der Dauer der Krankschreibung.
Kommt es zu dauerhaften Beeinträchtigungen, wirkt sich dies natürlich ebenfalls auf die Forderung aus. Dabei sind nicht nur Funktionsbeeinträchtigungen ausschlaggebend. Bereits Narben können zu einem höheren Schmerzensgeld führen.
Um den maximalen Anspruch zu erzielen, ist eine lückenlose Dokumentation bis zur vollständigen Genesung zu erbringen. Auch hier kann ich nur raten, regelmäßig einen Arzt zu konsultieren, um den nötigen Nachweis für den Anspruch zu erbringen. Denn der Schädiger wird versuchen, Art und Umfang der Körperverletzung herunterzuspielen, um das Schmerzensgeld möglichst gering zu halten.
„Versicherungen bedienen sich häufig der Unkenntnis des Geschädigten, um die erhobenen Ansprüche zu kürzen und zu wenig Schmerzensgeld zu zahlen. Mitunter nutzen sie die mangelnde Rechtskenntnis juristischer Laien, um Schadenspositionen vollständig auszuklammern.“
Nach einer Verjährungsfrist von 3 Jahren können keine weiteren Ansprüche mehr durchgesetzt bzw. keine Nachverhandlung durchgeführt werden. Daher ist es wichtig, präventiv zu handeln.
Sind Folgeschäden zu befürchten, trifft der Anwalt zur Unterbrechung der Verjährung eine entsprechende Vereinbarung mit dem Versicherer für materielle und immaterielle Schäden.
Ja, definitiv. Wie erwähnt bedienen sich Versicherungen häufig der Unkenntnis der Geschädigten, um die erhobenen Ansprüche zu kürzen und zu wenig Schmerzensgeld zu zahlen. Mitunter nutzen sie die mangelnde Rechtskenntnis, um bestimmte Schadenspositionen vollständig auszuklammern.
Daher sollten Geschädigte in jedem Fall einen Anwalt kontaktieren, um es mit den geschulten Sachbearbeitern der Versicherungen aufnehmen zu können. Der Versicherer muss im Regelfall für die anfallenden Anwaltskosten aufkommen.
Vor allem ist eine sachliche und verständliche Darlegung der Rechtslage erforderlich. Juristensprache hilft dem Mandanten nicht weiter. Der Rechtssuchende soll sich jederzeit sicher informiert und in guten Händen fühlen. Nur dann sind zielführende Entscheidungen möglich.
Die Online-Rechtsberatung trägt maßgeblich dazu bei, den Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Sie reduziert die Hemmschwelle, bei einem Rechtsproblem einen Anwalt zu befragen.
Oft haben Rechtssuchende Zweifel, inwiefern es sinnvoll ist, einen Anwalt zu beauftragen. Zudem scheuen sie die Kosten einer Erstberatung. Mithilfe der Online-Rechtsberatung über advocado wird schon im Vorfeld – noch bevor Kosten entstehen – in einem Gespräch geklärt, ob eine anwaltliche Beratung Erfolg verspricht.
Selbstständiges Handeln führt selten zum Erfolg. Bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld sollten sich Rechtssuchende zeitnah an einen Anwalt wenden. Die kostenlose Ersteinschätzung über advocado bietet die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten bereits vor der Beauftragung des Anwalts einzuschätzen.
Im Falle von Schmerzensgeldforderungen kann die Erstattung der Anwaltskosten oft von der Gegenseite eingefordert werden. Mandanten sollten daher nicht aus Sorge vor Ausgaben auf Ihr Recht verzichten.