Die Schufa darf Ihre Daten nicht unbegrenzt speichern. Falsche bzw. unberechtigte, veraltete Schufa-Einträge können Sie löschen lassen.
Ein Anwalt kann Ihre Schufa-Auskunft prüfen und Ihnen sagen, welche Daten die Schufa zu Unrecht über Sie speichert. Er kann die Kommunikation mit dem Unternehmen übernehmen, das falsche Informationen an die Schufa weitergegeben hat und sich mit der Schufa auseinandersetzen, sollte die Auskunftei unrechtmäßige Einträge nicht entfernen.
Der Anwalt kann damit einen besseren Schufa-Score für Sie erreichen. Für die Nutzung falscher Daten kann er unter Umständen sogar Schadensersatz einfordern.
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Ein negativer Schufa-Eintrag kann weitreichende Konsequenzen haben: Sie erhalten keinen Kredit, ein Mobilfunkvertrag wird Ihnen verwehrt oder Sie haben im schlimmsten Fall keine Chance auf eine Wohnung. Hat der Schufa-Eintrag solche Konsequenzen, kann die Unterstützung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein, um Ihren Schufa-Eintrag löschen zu lassen. Der Anwalt kann prüfen, ob der Eintrag berechtigt ist oder sich aufheben lässt und eine Löschung bei der Schufa durchsetzen.
Um den Schufa-Eintrag zu löschen, prüft der Anwalt zunächst, ob der Negativeintrag korrekt und gerechtfertigt ist. Ist er das nicht, weil er z. B. aufgrund falscher Informationen zustande gekommen ist, lässt sich der Schufa-Eintrag löschen. Sollte die Schufa bzw. das meldende Unternehmen eine Löschung verweigern, kann der Anwalt ein Schreiben aufsetzen und mit Nachdruck zur Löschung auffordern. Führt dies nicht zum Erfolg, kann der Anwalt mögliche Schritte prüfen, mit denen es gelingt, Ihr Recht auf Löschung durchzusetzen.
Was es kostet, vom Anwalt den Schufa-Eintrag löschen zu lassen, ist vom Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit abhängig. Eine verlässliche Antwort kann nur der Anwalt geben – eine pauschale Aussage ist leider nicht möglich. Grundsätzlich sind die Anwaltskosten von Ihnen zu tragen. Setzt der Anwalt vor Gericht die Löschung aber erfolgreich durch, kann er die Kosten seiner Tätigkeit als Schadensposition beim verantwortlichen Unternehmen einfordern. Sie erhalten also im Erfolgsfall die gezahlten Anwaltskosten zurück.
Negativeinträge bei der Schufa bedeuten eine schlechte Bonität. Damit haben Sie deutliche Nachteile, wenn Sie einen Kredit, Mietvertrag oder andere Verträge abschließen möchten. Das müssen Sie aber nicht einfach so hinnehmen. Für falsche Schufa-Einträge können Sie die Löschung beantragen.
Ein negativer Schufa-Eintrag wegen einer offenen Forderung bleibt z. B. in der Regel 3 Jahre in der Schufa stehen.
Seit 25. Mai 2024 gibt es aber eine neue Kulanzregelung bei den Wirtschaftsauskunfteien: Wer eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung an die Schufa bezahlt, kann den negativen Eintrag schon nach 1,5 Jahren loswerden – wenn keine anderen negativen Einträge und keine Informationen aus Schuldnerverzeichnissen vorliegen.
Wer also schnell bezahlt, kann von dieser neuen kürzeren Speicherfrist profitieren und schon nach 1,5 Jahren eine saubere Schufa haben.
Ein Anwalt kann für Sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um dadurch einen besseren Schufa-Score zu erreichen – und damit wieder kreditwürdig(er) zu werden.
Im März 2023 ist der EuGH-Generalanwalt in einem Verfahren gegen die Schufa zu einer klaren Einschätzung gelangt: Die Schufa benachteiligt Verbraucher mit ihrem automatisiert ermittelten Scoring-Wert erheblich. Der jetzige Umgang der Schufa mit den Daten verstößt damit gegen die DSGVO.
Für Verbraucher könnte ein entsprechendes Urteil des EuGH bedeuten: Wenn Sie wegen eines schlechten Schufa-Scores keinen Kredit bekommen, muss die Auskunftei die Berechnung des Scores offenlegen.
Plus: Negative Einträge wegen einer Privatinsolvenz verschwinden jetzt früher aus der Schufa. Bis April 2023 hat die Schufa Insolvenz-Daten auch nach Ende der Insolvenz noch 3 Jahre gespeichert. Laut EuGH-Generalanwalt hat das Verbraucher zu Unrecht benachteiligt.
Die Schufa hat darauf reagiert: 6 Monate nach der Restschuldbefreiung steht die Insolvenz nicht mehr in der Schufa – damit verbessert sich Ihre Bonität schneller.