Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, dem drohen Mahnungen und Post vom Inkassobüro im Briefkasten. Eine kostenlose Schuldnerberatung kann helfen, aber: Nur ein Anwalt kann Sie bei Schulden auch im Insolvenzverfahren begleiten und vor Gericht vertreten.
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Können Sie Ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Schulden helfen. Er kann Ihre finanzielle Situation prüfen und einschätzen, ob es sinnvoll wäre, Insolvenz anzumelden. Für die Privatinsolvenz brauchen Sie zwingend die Hilfe eines Anwalts. Nur er kann Sie vor Gericht vertreten.
Ein Anwalt für Schulden kann Ihre finanzielle Situation prüfen und einen Plan zur Schuldentilgung erstellen. Anschließend kann er für Sie die Verhandlung mit Ihren Gläubigern übernehmen. Ist keine Einigung möglich, kann der Anwalt für Sie einen Insolvenzantrag stellen und Sie im Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung vor Gericht vertreten.
Die Anwaltskosten richten sich danach, wie umfangreich der Anwalt Sie unterstützt. Im Insolvenzfall ist zudem wichtig, wie hoch Sie verschuldet sind und wie viele Gläubiger Sie haben. Viele offene Forderungen bedeuten in der Regel höhere Anwaltskosten. Sie können aber auch ein Pauschalhonorar mit dem Anwalt vereinbaren.
Die Anwaltskosten müssen Sie zwar selbst aufkommen – im Insolvenzfall können Sie aber auch eine Stundung bzw. Ratenzahlung vereinbaren oder einen Beratungshilfeschein beim Gericht beantragen. Dann müssen Sie nur 15 € für den Anwalt zahlen – den Rest übernimmt der Staat.
Ob durch Fehlinvestition, schlechte Auftragslage, nicht bezahlte Leistungen oder aus privaten Gründen wie Arbeitsunfähigkeit oder Trennung: Wer Schulden hat und Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, dem drohen Mahnungen, Inkasso und Pfändung.
Bei Überschuldung abzuwarten, verschlechtert die Situation. Ein Anwalt kann Ihre finanzielle Situation sichten und ordnen. Er kann einen Haushaltsplan erstellen, individuelle Handlungsempfehlungen ableiten und sich für eine einvernehmliche Klärung mit den Gläubigern einsetzen.
Wer aufgrund von Überschuldung Rechnungen nicht bezahlt und Post vom Inkassounternehmen erhalten hat, kann Folgendes tun:
Ist die Inkasso-Forderung berechtigt und keine Einigung möglich, bleibt die Schuldnerberatung. Staatliche Stellen sind jedoch häufig überlastet und haben lange Wartezeiten für Beratungstermine. Bei hohen Schulden und dringendem Beratungsbedarf kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.
Die kostenfreie, staatliche Schuldnerberatung unterstützt Schuldner bei der Schuldenanalyse. Mitarbeiter erstellen auf Basis der bestehenden Schulden einen Plan zur Tilgung. Sie begleiten die Verhandlung mit den Gläubigern und können ein Pfändungsschutzkonto beantragen.
Was die ehrenamtliche Schuldnerberatung nicht leisten darf, für Schuldner aber hilfreich bzw. notwendig ist: juristische Beratung bei Überschuldung und die Einleitung rechtlicher Schritte im Insolvenzfall.
Nur ein Anwalt kann die im Einzelfall zielführenden Schritte rechtssicher einschätzen und darf Schuldner im Falle eines Widerspruchs gegen zu hohe Inkasso-Forderungen oder bei Privatinsolvenz vor Gericht vertreten.
Bei Schulden, die sehr hoch sind und einer dringenden Bearbeitung bedürfen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zur Schuldnerberatung aufzusuchen, da Beratungstermine in staatliche Stellen oft mit längeren Wartezeiten verbunden sind.
Wenn die Schuldnerberatung erfolglos und keine außergerichtliche Einigung möglich war, kann ein Anwalt weiterhelfen.
Denn die letzte Option ist, die eigene Zahlungsunfähigkeit zu offenbaren – und Privatinsolvenz anzumelden. Die Privatinsolvenz ist der letzte Weg aus der Überschuldung.
Ein Anwalt für Insolvenzrecht kann Schuldner während des gesamten Verfahrens unterstützen: Nach detaillierter Schuldenanalyse kann er einen rechtssicheren Schuldenbereinigungsplan erstellen, der auch vor Gericht akzeptiert wird. Überzeugt der Plan zur Schuldentilgung die Gläubiger nicht, kann er die für die Privatinsolvenz notwendigen Anträge bei Gericht einreichen. Der Anwalt kann Schuldner vor Gericht und gegenüber den Gläubigern vertreten und auf eine Schuldenbefreiung hinwirken.
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Wie viel für anwaltliche Unterstützung zu zahlen ist, hängt vom Umfang der Tätigkeiten des Anwalts ab. Möglich wären z. B. Schuldnerberatung, außergerichtliche Verhandlung mit Gläubigern und gerichtliche Vertretung im Insolvenzverfahren.
Die Anwaltskosten steigen, je mehr Gläubiger vorhanden sind und je höher die offenen Forderungen sind, über die verhandelt werden soll.
Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht oder nach einer Pfändung kein eigenes Vermögen mehr hat, kann einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Genehmigt das Gericht die finanzielle Unterstützung, hat der Schuldner von den Anwaltskosten nur einen Eigenanteil von 15 Euro zu zahlen.