Wer verschuldet ist und offene Forderungen nicht begleichen kann, findet Hilfe bei einer Schuldnerberatung. Mit der Beratung durch eine kostenfreie staatliche Schuldnerberatung oder einen Anwalt können Sie den notwendigen Überblick über Ihre finanzielle Situation und Handlungsempfehlungen für den Ausweg aus der Überschuldung erhalten.
Erreichen Sie keine gütliche Einigung mit den Gläubigern, bleibt nur die Insolvenz. Dazu ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Nur ein Anwalt kann Sie im Insolvenzverfahren vor Gericht vertreten und eine Schuldenbefreiung erreichen.
Sind Sie verschuldet, kann eine anwaltliche Schuldnerberatung dabei helfen, Ihre Finanzen zu ordnen, eine Einigung mit Ihren Gläubigern zu finden und mit passenden Maßnahmen eine Zukunft ohne Schulden zu erreichen.
Zunächst überprüft der Anwalt, welche Einnahmen Ihnen zur Verfügung stehen und welche Ausgaben monatlich ausfallen. Sobald Klarheit über Ihre finanzielle Situation herrscht, entwickelt der Anwalt für Schuldnerberatung mit Ihnen passende Maßnahmen zum Schuldenabbau und erstellt einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Damit versucht der Anwalt, mit Ihren Gläubigern eine Einigung über die Schuldentilgung zu erreichen.
Das kommt darauf an, wo Sie sich beraten lassen. Staatliche und gemeinnützige Einrichtungen bieten eine Schuldnerberatung kostenlos an. Da die Nachfrage jedoch hoch ist, müssen Sie häufig mehrere Monate warten, bis Sie einen Termin bekommen. Ein Anwalt für Schuldnerberatung kann Ihnen schneller weiterhelfen. Für seine Tätigkeit entstehen jedoch Kosten.
Die Kosten einer Schuldnerberatung beim Anwalt hängen davon ab, in welchem Umfang der Anwalt Sie unterstützt. Wer zahlungsunfähig ist, kann beim Gericht einen Beratungshilfeschein zur Kostenübernahme beantragen. Dafür fällt nur eine Gebühr von 15 € an. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt der Staat die Kosten für die Schuldnerberatung vom Anwalt.
Fällige Rechnungen, Mahnungen, Post vom Inkassobüro: Wer verschuldet ist und offene Forderungen nicht begleichen kann, findet Hilfe bei einer Schuldnerberatung. Mit der Beratung durch eine kostenfreie staatliche Schuldnerberatung oder einen Anwalt können Sie den notwendigen Überblick über Ihre finanzielle Situation und Handlungsempfehlungen für den Ausweg aus der Überschuldung erhalten.
Erreichen Sie keine gütliche Einigung mit den Gläubigern, bleibt nur die Insolvenz. Dazu ist ein Gerichtsverfahren notwendig. Nur ein Anwalt kann Sie im Insolvenzverfahren vor Gericht vertreten und eine Schuldenbefreiung erreichen.
Hilfe bei Überschuldung können Schuldner bei staatlichen Beratungsstellen oder einem Anwalt mit Schwerpunkt Schuldenregulierung erhalten. Die kostenfreie staatliche Schuldnerberatung leistet vor allem organisatorische und psychologische Unterstützung für einen Weg aus den Schulden.
Beratung zu Handlungsoptionen, die notwendige Übersicht über alle offenen Forderungen und einen Plan zur Tilgung der Schulden geben beide Ansprechpartner. Ein Anwalt kann eine rechtssichere Einschätzung leisten sowie einen Schuldentilgungsplan erstellen, der auch vor Gericht Bestand hat.
Die Entscheidung, ob staatlicher Schuldenberater oder Schuldnerberatung vom Anwalt, ist zuletzt auch abhängig von der persönlichen Situation: Haben Gläubiger bereits ein Mahnverfahren gegen Sie eingeleitet? Droht ein Klageverfahren oder die Pfändung wegen offener Forderungen? Wenn Gläubiger Druck ausüben, kann ein Anwalt für eine rechtssichere Klärung der Situation sorgen.
Bei Zahlungsunfähigkeit und drohenden rechtlichen Schritten durch Gläubiger nicht zu reagieren, hilft nicht. Staatliche Beratungsstellen sind häufig überlastet und Termine mit langen Wartezeiten verbunden. In diesem Fall ist die Beratung von einem Anwalt mit Schwerpunkt Schuldnerberatung eine Option.
Der Anwalt kann sich mit einer Schuldenanalyse einen Überblick über Ihre finanzielle Situation verschaffen und alle Gläubiger durch Anfrage bei Auskunfteien wie der Schufa ermitteln. Anschließend kann er einen rechtssicheren Plan zur Schuldentilgung als Basis für die außergerichtliche Einigung erstellen. Der Anwalt kann die Verhandlungen mit dem Gläubiger übernehmen und sich z. B. für eine Ratenzahlung zur Entschuldung oder Unterlassung der Zwangsvollstreckung einsetzen.
Ist keine Einigung möglich, ist die Einrichtung eines P-Kontos sinnvoll. Damit lässt sich ein Teil des Kontoguthabens vor der möglichen Pfändung durch den Gläubiger schützen. Vollständigen Schutz vor Pfändung und die Chance auf Schuldenfreiheit bietet nur die Insolvenz. Spätestens für die dazu notwendigen gerichtlichen Schritte ist die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll. Denn nur ein Anwalt darf Sie im Insolvenzverfahren vor Gericht vertreten.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schuldnerberatung kann sicherstellen, dass der Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens beim Gericht alle notwendigen Informationen zur finanziellen Situation enthält und formal korrekt ist. Der Anwalt kann Ihre Interessen gegenüber Gericht und dem Gläubiger vertreten und Sie dabei unterstützen, am Ende des Verfahrens Schuldenfreiheit zu erreichen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Wie viel ein Anwalt für die Schuldnerberatung in Rechnung stellt, hängt vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Auch die Zahl der Gläubiger und die Höhe der Schulden beeinflussen die Anwaltskosten.
Wer Sozialleistungen in Anspruch nimmt oder aufgrund einer Pfändung kein eigenes Vermögen hat, kann einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Nach Genehmigung zahlen Schuldner von den Anwaltskosten nur einen Eigenanteil von 15 Euro.