Bei Rechtsstreitigkeiten im Schulrecht geht es häufig um Ordnungsmaßnahmen wie Unterrichts- oder Schulausschluss, Versetzung, Noten, Erziehungsmaßnahmen sowie Einstufungs- und Laufbahnempfehlungen. Wer als Schüler oder Elternteil gegen eine Entscheidung der Schule oder Landesschulbehörde vorgehen möchte, findet Unterstützung bei einem Anwalt für Schulrecht.
Er hilft Ihnen, wenn Sie pädagogischen Maßnahmen von Lehrern anzweifeln, den Eindruck einer unfairen Notenvergabe haben oder eine drohende Nicht-Versetzung Ihres Kindes verhindern möchten. advocado finden für Sie den passenden Anwalt für Schulrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten – bundesweit und ortsunabhängig.
Kommt es zu Problemen zwischen Eltern bzw. deren Kindern und Lehrern bzw. der Schule oder der Schulbehörde, kann ein Anwalt für Schulrecht als Vermittler tätig werden. Oftmals lässt sich in einem persönlichen Gespräch mit allen Beteiligten eine zufriedenstellende Lösung finden. Führt dies hingegen nicht zum Erfolg, kann der Anwalt Sie im schriftlichen Verfahren gegen die Schule oder bei einer Klage juristisch vertreten.
Was ein Anwalt für Schulrecht kostet, hängt vom gewählten Vergütungsmodell ab. Erfolgt die Vergütung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG), berechnen sich die Kosten mittels bestimmter Vergütungssätze und sind vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit abhängig. Alternativ lässt sich eine Vergütung zu einem vorab festgelegten Stundensatz oder ein Festpreis-Honorar mit dem Anwalt vereinbaren.
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Das Schulgesetz regelt die Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulbehörden und Schulträgern.
Die Schulplatzvergabe, ein schlechtes Verhältnis zwischen Lehrer und Schüler, Mobbing unter Mitschülern, falsche Benotung oder eine schlechte Abschlussnote können zu Problemen führen. Ein Anwalt für Schulrecht kann dabei helfen, zwischen Schule und Elternschaft zu vermitteln und Lösungen im Interesse aller Beteiligten entwickeln.
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Wurde Ihr Kind an der Wunschschule abgelehnt, haben Sie rechtliche Handhabe – wenn sich der Ablehnungsbescheid auf unsachliche Gründe wie Geschlecht oder Herkunft Ihres Kindes stützt. Dann können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. Endete auch der Widerspruch in einer Ablehnung, kann eine Klage beim Verwaltungsgericht sinnvoll sein. Dieses überprüft dann, ob das Auswahlverfahren ordnungsgemäß durchgeführt oder ob Ihr Kind bei der Platzvergabe benachteiligt wurde. Ein Anwalt für Schulrecht kann die Erfolgschancen zuverlässig einschätzen und Ihnen im Prozess den Rücken stärken.
Am Ende der Grundschule erhalten die Schüler eine Empfehlung für den weiteren Bildungsweg – je nach Notendurchschnitt und Kompetenzen des Kindes erhält es z. B. eine Gymnasial- oder Realschulempfehlung. In den meisten Bundesländern ist die Empfehlung nicht verbindlich und die Eltern können sich darüber hinwegsetzen. Dann sind unter Umständen aber Aufnahmeprüfungen und Probeunterricht notwendig.
In Sachsen und Bremen hingegen ist die Empfehlung bindend und die Eltern haben kein Mitspracherecht. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Ihr Kind falsch eingeschätzt wurde, kann ein Anwalt für Schulrecht eine Überprüfung veranlassen.
Hat sich der Lehrer Ihres Kindes fragwürdig verhalten – z. B. weil er seine Aufsichtspflicht verletzt hat, Strafarbeiten verteilt hat, unbegründet schlecht benotet oder ausfallend geworden ist –, kann die Überprüfung durch einen Anwalt für Schulrecht sinnvoll sein. Dieser kann objektiv einschätzen, welche Verhaltensweisen das Schulgesetz erlaubt und welche nicht.
Kommt der Anwalt zu dem Schluss, dass der Lehrer grobe Verfehlungen begangen hat, kann er sich gemeinsam mit den Eltern um eine Aufarbeitung des Geschehens bemühen. Je nach Schwere der Verfehlung lassen sich Schulleitung und Schulaufsichtsbehörde einbeziehen.
Die Abschlussnote bestimmt maßgeblich, welche Karrierewege der Schulabsolvent einschlagen kann. Stimmt die Abschlussnote nachweislich nicht mit den erbrachten Leistungen überein und wurden wesentliche Prüfungen nicht fachgerecht beurteilt, kann ein Anwalt für Schulrecht das Bewertungsverfahren überprüfen lassen.
Da in vielen Fachbereichen subjektive Erwägungen der Lehrkraft in die Bewertung einfließen dürfen, sind die Erfolgschancen eines solchen Vorgehens nicht hoch. Damit Sie nicht unnötige Zeit investieren, kann sich das frühzeitige Einholen einer objektiven Zweitmeinung lohnen.