Im Fitnessstudio, beim Handy- oder Internetanbieter – bei nahezu allen Verträgen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Das bedeutet: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen kündigen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.
Laut § 314 BGB haben Sie das Recht zur Sonderkündigung, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dafür gibt es keine allgemeingültigen Vorgaben – das bedeutet: Es ist vom Einzelfall abhängig, ob der Grund für eine Sonderkündigung ausreicht. Ein häufiger Grund ist z. B. die Preiserhöhung eines Vertrages – innerhalb der Frist für den Widerspruch haben Sie dann ein Sonderkündigungsrecht.
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