Ob die Krankenkasse die Zahlung verweigert, der Rentenbescheid falsch ist, das ALG gekürzt oder abgelehnt wird oder die Unfallversicherung den Invaliditätsgrad nicht anerkennt: Haben Sie Ärger mit Ihrer Sozialversicherung, kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht helfen.
Der Anwalt prüft Ihren Bescheid sowie Ihren tatsächlichen Leistungsanspruch und kann dann Fehler der Versicherung nachweisen. Er kann ein erneutes Gutachten beauftragen, Beweise sammeln, dem Bescheid für Sie widersprechen und anschließend die Verhandlung mit der Versicherung für Sie übernehmen. Ist keine Einigung möglich, kann der Anwalt für Sie Klage einreichen und Ihren Anspruch auf Versicherungsleistungen vor Gericht durchsetzen.
Beauftragen Sie einen Anwalt für Sozialversicherungsrecht, müssen Sie die Anwaltskosten tragen. Eine Ausnahme gilt bei Widerspruchsverfahren: Ist der Widerspruch gegen den Behördenbescheid erfolgreich, muss die Behörde für die Kosten aufkommen. Lassen sich Ihre Interessen nur gerichtlich durchsetzen, sind die Anwaltskosten zwar von Ihnen zu zahlen – Gerichtskosten entstehen für Versicherte und Leistungsempfänger bzw. deren Hinterbliebenen jedoch nicht.
Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Vorschriften zur Bereitstellung von Sozialleistungen durch die gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Es ist ein Teilbereich des Sozialrechts und beschäftigt sich mit den 5 großen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems:
Wenn die Sozialversicherung Leistungen verweigert, kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht Ihren Anspruch prüfen, nachweisen und die Versicherung zur Leistung verpflichten.
In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht für die Mehrheit der Arbeitnehmer, um mit jedem Zweig der Sozialversicherung ein Lebensrisiko wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Verlust des Einkommens bei Eintritt ins Rentenalter abzumildern. Während sich Kinder und Ehepartner in der Familienversicherung über den vollversicherten Arbeitnehmer mitversichern lassen können, besteht für freischaffende Künstler oder andere Kreative die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung.
Da die Sozialversicherung unmittelbar an das Arbeitsverhältnis des Versicherten gebunden ist, richten sich auch die Beiträge – die sogenannten Sozialabgaben – nach der Höhe des Einkommens. Die Beiträge sind zu jeweils 50 % durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert, wobei der Anteil des Mitarbeiters direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Lediglich die von der Berufsgenossenschaft getragene gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber, um seinen Arbeitnehmer vor hohen Kosten durch Arbeits- oder Wegeunfälle zu schützen.
Steigende Gesundheitsausgaben, demografischer Wandel, Konkurrenz- und Kostendruck – es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Sozialversicherungen ihren Versicherten Leistungen verweigern. Wenn Sie sich in einer finanziellen Ausnahmesituation befinden, weil man Ihnen das Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosengeld oder andere staatliche Leistungen verweigert, müssen Sie das nicht einfach so hinnehmen. Sie können mit einem fristgerechten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Sozialversicherungsträgers vorgehen oder eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Die Klage ist für Versicherte kostenlos – es entstehen keine Gerichtskosten.
Wenn Sie gegen einen Sozialversicherungsträger vorgehen möchten, kann es sinnvoll sein, mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht für Chancengleichheit zu sorgen, denn die Versicherer lassen sich in der Regel juristisch vertreten.
Der Anwalt unterstützt Sie beim Verfassen eines fundierten Widerspruchs, der die Fehler im Bescheid aufdeckt und die Notwendigkeit der von Ihnen beantragten Leistung herausstellt. Zeigt sich die Sozialversicherung uneinsichtig, kann ein Anwalt für Sozialversicherungsrecht die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und Ihre Verteidigung vor Gericht übernehmen, um Sie vor den taktischen Manövern der Gegenseite zu bewahren und Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.
Die Unterstützung eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht kann auch ratsam sein, wenn Sie man Ihnen Scheinselbständigkeit vorwirft. Der Gesetzgeber sieht in der Scheinselbstständigkeit eine Form der Schwarzarbeit, definiert Rechtsbegriff und Folgen aber sehr ungenau. Ein Rechtsanwalt für Sozialversicherungsrecht kann Ihnen helfen, hohe Nachzahlungen, Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.
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