Während das Steuerrecht regelt, wer welche Steuern zu zahlen hat, geht es im Steuerstrafrecht um die Strafen, die drohen, wenn Steuern nicht gezahlt werden. So drohen bei Steuerstraftaten wie u. a. Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder Schmuggel Geld- oder Freiheitsstrafen.
Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen helfen, wenn gegen diese wegen Steuerstraftaten oder Wirtschaftskriminalität ermittelt wird.
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Ein Anwalt für Steuerstrafrecht vertritt Privatpersonen und Unternehmen, die mit dem Vorwurf einer Steuerstraftat (z. B. Steuerhinterziehung) konfrontiert sind. Er kann seine Mandanten gegenüber den Ermittlungsbehörden vertreten und die Verteidigung in einem Steuerstraf- oder Steuerordnungswidrigkeitsverfahren übernehmen. Auch bei streitigen Außenprüfungen (z. B. Umsatzsteuer-Sonderprüfung, Zollprüfung) kann er unterstützen.
Ein Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht kann Sie z. B. in streitigen Betriebsprüfungen vertreten, wenn es aufgrund einer (vermeintlichen) Steuerstrafsache zu Durchsuchungen und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung kommen sollte. Leitet die Strafverfolgungsbehörde gegen Sie ein Steuerstrafverfahren ein, kann der Anwalt Ihre Verteidigung übernehmen und die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
Die Anwaltskosten setzen sich in vielen Steuerstrafsachen aus mehreren Faktoren zusammen: Umfang und Aufwand der anwaltlichen Verteidigung, rechtliche Besonderheiten und das Interesse des Mandanten am Ausgang des Verfahrens. Konkrete Aussagen zu den zu erwartenden Kosten kann nur ein Anwalt geben. Es ist möglich, eine individuelle Honorarvereinbarung auf Stundensatz- oder Festpreis-Basis mit dem Anwalt für Steuerstrafrecht zu vereinbaren.