Ein Strafbefehl wird vor allem bei leichten Vergehen erlassen und kann Geldstrafen, Fahrverbote oder Beschlagnahmungen bedeuten. Was viele Betroffene nicht wissen: Strafbefehle sind fehleranfällig. Da das Gericht für seine Entscheidung nur die Aktenlage heranzieht und keinerlei Beweise prüft oder Zeugen hört, kann es Angriffsflächen geben.
Wenn Sie Ihre Unschuld beweisen können oder die Strafe als zu hoch ansehen, kann schnelles Handeln sinnvoll sein, Sie können innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegen. Das Gericht verhandelt dann neu und überprüft den Strafbefehl. Damit alle wichtigen Beweise und Zeugen einbezogen werden, ist eine gute Begründung des Einspruchs sinnvoll. Hierbei kann ein Anwalt helfen. Er prüft die Sach- und Rechtslage und kann Angriffspunkte juristisch fundiert identifizieren.
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