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Das Strafrecht soll bestimmte Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Eigentum von Bürgern sowie den Staat und seine Werte schützen. Deswegen umfasst es verschiedene Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen als Straftaten verboten und unter Strafe gestellt werden.  

Bestätigt sich nach einer Strafanzeige ein Anfangsverdacht für eine Straftat, eröffnet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren. Zunächst befragen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungen Zeugen und sichern Beweise. Nach dem Abschluss der Ermittlungen folgen entweder eine Einstellung des Verfahrens, ein Strafbefehl oder eine Anklage. 

Damit sich Beschuldigte nicht selbst belasten und ihre Aussagen nicht gegen sie verwendet werden, können sie in einem Strafverfahren die Aussage verweigern, solange sie sich nicht von einem Anwalt vertreten lassen. Dieser kann über Akteneinsicht umfassende Kenntnis von Tatvorwurf, Beweisen und Zeugen erlangen – und kann auf dieser Grundlage gegen die Anschuldigungen verteidigen. 

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Häufig gestellte Fragen

Für den Beschuldigten einer Straftat ist eine effektive Verteidigungsstrategie von grundlegender Bedeutung. Entscheidend dabei ist, ob die Beweise ausreichen, den Beschuldigten zu verurteilen. Dabei kann ein Anwalt für Strafrecht helfen: Der Strafverteidiger arbeitet darauf hin, dem Staatsanwalt zu verdeutlichen, dass und warum die Beweise für die Beantragung eines Strafbefehls nicht ausreichen oder nicht rechtmäßig erlangt worden und daher prozessual nicht verwertbar sind.  

Außerdem erhält der Beschuldigte erst durch Einschalten eines Rechtsanwalts für Strafrecht Einsicht in seine eigene Ermittlungsakte. Der Strafverteidiger sorgt somit für Waffengleichheit weil sich sein Wissensstand mit der der Anklage deckt.  

Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Beschuldigte bei Straftaten. Er kann bei den Strafverfolgungsbehörden vollständige Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Auf Grundlage der erhaltenen Informationen kann er für seinen Mandanten eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln, um die Rechte und Interessen des Beschuldigten vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zu vertreten und die Vorwürfe zu entkräften.  

Ein guter Strafrechtler sichert ein faires Verfahren, stellt entlastende Beweisanträge und zeigt Widersprüche in Zeugenaussagen auf. Er gewährleistet die bestmögliche Verteidigung seines Mandanten schon im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und erwirkt im Strafverfahren vor Gericht im optimalen Fall einen Freispruch. Ist der Rechtsanwalt sogar Fachanwalt im Strafrecht, hat er umfassende Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.

Für Beschuldigte einer Straftat ist oftmals schnelles Handeln gefragt – die Suche nach Rechtsanwälten im Strafrecht oder das Warten auf einen Kanzleitermin könnten dann hinderlich sein. Deswegen findet advocado für Sie den passenden Anwalt für Strafrecht aus einem Netzwerk mit über {{advocado::lawyerCount}} Partner-Anwälten. Der Anwalt kontaktiert Sie innerhalb von {{advocado::answerWithinNumber}} für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Rechten und Handlungsoptionen. 

Die Kosten für eine Rechtsberatung im Strafrecht sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wie viel genau zu zahlen ist, hängt von Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ab. Deswegen sind pauschale Aussagen zu den Kosten von Rechtsanwälten im Strafrecht nur schwer möglich. Alternativ lässt sich aber auch ein individuelles Festpreis-Honorar mit dem Strafrecht-Anwalt vereinbaren. 

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Im Gespräch mit Fachanwalt für Strafrecht Matthias Klein

„Der „Hausanwalt“, den man in Scheidungs- oder Mietsachen gerne aufsucht, mag auf seinem Gebiet sehr kompetent sein, ein guter Verteidiger ist er jedoch selten.“

Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt und berät Matthias Klein seine Mandanten zu allen rechtlichen Fragen und in jedem Stadium eines Strafverfahrens. Im Gespräch erklärt er, worauf es im Strafrecht ankommt und gibt hilfreiche Ratschläge für Mandanten.

Matthias Klein

„Der „Hausanwalt“, den man in Scheidungs- oder Mietsachen gerne aufsucht, mag auf seinem Gebiet sehr kompetent sein, ein guter Verteidiger ist er jedoch selten.“

Als Fachanwalt für Strafrecht vertritt und berät Matthias Klein seine Mandanten zu allen rechtlichen Fragen und in jedem Stadium eines Strafverfahrens. Im Gespräch erklärt er, worauf es im Strafrecht ankommt und gibt hilfreiche Ratschläge für Mandanten.

1. advocado: Guten Tag, Herr Klein. Mit welchen Anliegen kommen Mandanten zu Ihnen?

Matthias Klein: Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich in allen Gebieten des Strafrechts und in jedem Stadium des Strafverfahrens bundesweit tätig. Ich vertrete Beschuldigte einer Straftat im allgemeinen Strafrecht, aber auch z. B. im Wirtschaftsstrafrecht (z. B. bei Vorwürfen wegen Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung), bei Drogen- und Waffendelikten, bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht oder bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (z. B. Körperverletzung) oder das Leben (Mord, Totschlag).

Ein Spezialgebiet ist das Medizinstrafrecht als Schnittstelle zwischen Medizinrecht und Strafrecht. Ich bin einer der wenigen Anwälte in Deutschland mit Doppelqualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Wenn Patienten vermuten, dass sie oder ihre Angehörigen Opfer eines Behandlungsfehlers geworden sind, kann ich für Aufklärung des Sachverhalts sorgen. Fälle im Arzthaftungsrecht haben nicht selten eine strafrechtliche Dimension.

2. Was macht aus einem Rechtsanwalt für Strafrecht einen guten Verteidiger?

Auf Seiten der Beschuldigten einer Straftat ist es die Aufgabe eines Anwalts für Strafrecht, so früh wie möglich eine effektive Verteidigungsstrategie aufzubauen. Entscheidend dabei ist, ob die Beweise ausreichen, den Beschuldigten zu verurteilen. Daher arbeitet der Anwalt als Strafverteidiger von Anfang an darauf hin, dem Staatsanwalt zu verdeutlichen, dass und warum die Beweise für die Beantragung eines Strafbefehls nicht ausreichen oder z. B. nicht rechtmäßig erlangt worden sind. Dann sind die Beweise nämlich prozessual nicht verwertbar.

Erst durch Einschalten eines Verteidigers erhält der Beschuldigte Einsicht in seine eigene Ermittlungsakte. Der Verteidiger sorgt somit für Waffengleichheit. Der Wissensstand der Verteidigung muss immer gleich sein mit dem der Anklage. Das alles ist ein komplexer Prozess und erfordert viel konzentrierte Arbeit.

Ein guter Strafverteidiger sichert ein faires Verfahren, stellt entlastende Beweisanträge und zeigt Widersprüche in Zeugenaussagen auf. Er gewährleistet die bestmögliche Verteidigung des Beschuldigten schon im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und erwirkt im Strafverfahren vor Gericht im optimalen Fall einen Freispruch.

3. Was sollten Beschuldigte in einem Strafverfahren auf gar keinen Fall tun?

Ganz klar: Nicht aussagen! Ein Beschuldigter sollte auf keinen Fall bei der Polizei reden. In einem Strafverfahren können Beschuldigte selbst nichts ausrichten. In dieser Situation entscheidet über das weitere Verfahren alles, was ein Beschuldigter sagt – also jedes einzelne Wort. Alles gegenüber der Polizei Gesagte kann und wird gegen Sie verwendet werden. Daher ist Schweigen die wichtigste Grundregel.

Schweigen ist ein Grundrecht und auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention ebenso verankert wie das Recht auf effektive Verteidigung durch einen erfahrenen Anwalt. Beschuldigte einer Straftat sollten nur mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht sprechen. Alles, was sie ihm sagen, bleibt unter vier Augen. Ein Strafverteidiger ist allein den Interessen des Beschuldigten verpflichtet und arbeitet ausschließlich in dessen Sinne.

Ganz wichtig: Der Beschuldigte einer Straftat soll auch dann schweigen, wenn er glaubt, unschuldig zu sein. Denn die Polizei wird ihm, wenn er redet, Fragen stellen. Und oft sind dies Fangfragen. Und dann verwickelt man sich, ohne dass man es merkt, in Widersprüche. Prozessual kann Schweigen niemals gegen den Beschuldigten verwendet werden. Das Gesagte hingegen schon.

„Der Beschuldigte einer Straftat soll auch dann schweigen, wenn er glaubt, unschuldig zu sein. Prozessual kann Schweigen niemals gegen den Beschuldigten verwendet werden. Das Gesagte hingegen schon.“

4. Welche Fähigkeiten braucht ein guter Strafverteidiger und was kann er bewirken?

Der Verteidiger muss angreifen und schweigen können. Er muss alle Beweise der Staatsanwaltschaft sehr genau prüfen. Er muss insbesondere bei Zeugen herausfinden, ob ein Mensch sich in der dargestellten Situation mutmaßlich so benimmt, wie der Zeuge der Anklage behauptet. Die Kunst dabei ist, den Zeugen bei der Vernehmung nicht erkennen zu lassen, wohin die Reise geht. Denn nur so kann der Verteidiger erwarten, auch von einem böswilligen Zeugen Antworten zu bekommen, die dessen Darstellung in sich unwahrscheinlich machen.

Dazu braucht es eine sehr gute Kenntnis in Aussage- und Vernehmungspsychologie. Der Verteidiger muss das Unerhörte zu Gehör bringen. Er muss den Zeugen unbequeme Fragen stellen, auch wenn der Richter meint, dies sei nicht nötig. Deshalb verträgt der Beruf eines Verteidigers keine Selbstzweifel. Das Schlimmste ist, wenn sich ein Rechtsanwalt im Strafrecht unter Druck setzen lässt und sein Selbstbewusstsein verliert.

Auch wenn vor Gericht rauer Gegenwind herrscht, muss er die Interessen seiner Mandanten mit Biss und Schlagfertigkeit im richtigen Moment durchsetzen. Denn nur diesen ist er verpflichtet. Dies reicht bis an die Grenze des rechtlich Zulässigen: Alles, was ein Verteidiger sagt, muss wahr sein. Er darf aber nicht alles sagen, was wahr ist.

5. Warum sollten sich Opfer einer Straftat in einem Strafverfahren anwaltlich vertreten lassen?

Wer Opfer einer Straftat geworden ist, hat eine ganz besondere Rolle im Strafverfahren. Als „Verletzter“ ist das Opfer zugleich Hauptbelastungszeuge gegen den Täter. Das kann sehr belastend sein, denn auch wenn eine geschädigte Person bereits vor der Polizei umfassend ausgesagt hat, muss sie nach den strafprozessualen Regeln im Gerichtssaal erneut aussagen.

Ein Fachanwalt für Strafrecht sorgt von Beginn des Strafverfahrens an dafür, dass die unvermeidlichen Belastungen so gering wie möglich gehalten werden. Er kennt alle Mittel, mit denen dies möglich ist (z. B. durch Videovernehmung). Er kümmert sich um die Rechte der Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz, setzt zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter durch und steht den Geschädigten als vertrauensvoller Ansprechpartner während des gesamten Strafverfahrens zur Seite.

Zudem setzt er die Ansprüche der Opfer als Verletzte einer Straftat auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht durch. Das erspart dem Opfer dann einen weiteren Prozess gegen den Täter. Für den Täter hingegen kann es sich strafmildernd auswirken, wenn er dem Opfer einen Ausgleich in Geld zahlt.

Unter dem Druck des Strafverfahrens lassen sich die Ansprüche meist besser durchsetzen als in einem gesonderten Zivilverfahren. Denn für viele Opfer einer Straftat ist es eine Qual, alles wieder und wieder aussagen zu müssen, auch das, was bereits bei der Polizei gesagt worden ist. Auch hier gibt es (z. B. für Kinder) viele Möglichkeiten, eine solche Situation zu vermeiden, u. a. mithilfe einer Videovernehmung. Zudem steht der Anwalt den Verletzten einer Straftat, die ja Zeugen in eigener Sache sind, als Rechtsbeistand bei polizeilichen Vernehmungen zur Seite.

6. Wo sehen Sie die Vorteile einer Online-Rechtsberatung im Strafrecht?

Gerade im Strafrecht kommt es im Falle einer Anzeige und damit möglicherweise verbundenen polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen darauf an, schnell zu handeln. Oft werden Mandanten völlig überrascht, wenn es zur Vorladung zur Vernehmung, Durchsuchung und Beschlagnahme oder auch Verhaftung kommt.

Mit einer Online-Rechtsberatung im Strafrecht haben Beschuldigte einer Straftat die Gewissheit, innerhalb kürzester Zeit professionelle Unterstützung von einem erfahrenen Rechtsanwalt für Strafrecht zu erhalten, der sie ortsunabhängig vertritt und umgehend als Strafverteidiger für ihre Rechte eintritt.

Oft genügt es vorerst, telefonisch, per E-Mail oder Chat zu kommunizieren. Denn erst wenn die Akte vorliegt, kann der Anwalt auf dieser Grundlage fundiert beraten. Die wichtigsten Verfahrensrechte kann der Verteidiger aber von überall aus sofort durchsetzen. Das geht mit einer Online-Beratung prima. Der Anwalt ist online meist viel schneller als ein Kollege vor Ort, bei dem der Mandant wochenlang auf einen Besprechungstermin warten muss.

Viele Beschuldigte möchten zudem keinen Anwalt, der seinen Sitz am Wohnort oder im jeweiligen Bundesland hat. In der Tat kann ein Anwalt von außen oft viel besser „beißen“ als Kollegen vor Ort. So mancher Anwalt will es sich vielleicht mit dem örtlichen Gericht nicht verscherzen oder erhält von diesem viele Pflichtverteidigungen. Diese zahnlosen Tiger gibt es bei der bundesweiten Online-Rechtsberatung nicht.

Zudem ist vielen Beschuldigten die schnelle und unkomplizierte Erreichbarkeit des Anwalts wichtig, die in einer Online-Plattform wie advocado garantiert ist. Meine Mandanten können mich zusätzlich persönlich jederzeit durch einen sicheren und verschlüsselten Messenger erreichen. Sie schätzen den direkten, unkomplizierten Kontakt zum Anwalt. Das stärkt das Vertrauen von Anfang an.

7. Wie wichtig ist es für Mandanten im Strafrecht, eine unabhängige Zweitmeinung eines erfahrenen Verteidigers zu erhalten?

In vielen Fällen berate ich Mandanten, die bereits einen Anwalt mit ihrem Fall betraut haben, auch im Hintergrund. Online geht das natürlich unkompliziert und schnell. Manchmal unternehmen KollegInnen als „Pflichtverteidiger“ keine großen Anstrengungen oder sind mit der Verteidigung schlicht überfordert, weil sie nicht genügend Erfahrung haben.

Der „Hausanwalt“, den man in Scheidungs- oder Mietsachen gerne aufsucht, mag auf seinem Gebiet sehr kompetent sein, ein guter Verteidiger ist er jedoch selten. Denn dazu gehört nicht nur Fachwissen, sondern jahrelange Erfahrung.

In anderen Fällen bezweifeln Mandanten auch, ob ihr Anwalt den nötigen „Drive“ oder „Biss“ hat, um ihre Interessen optimal durchzusetzen. Dann komme ich ins Spiel. Ich berate die Mandanten immer ergebnisneutral. Ich lasse mir alle relevanten Dokumente zeigen und studiere die Ermittlungsakte. Ich sage ihnen dann genau, was in ihrem Fall getan werden muss oder zu tun gewesen wäre.

Manchmal führt dies dazu, dass ich das Mandat dann übernehme. Manchmal aber auch nicht. Denn ein Anwaltswechsel will immer gut überlegt sein. Oft verstehen die Mandanten meine Beratung aber auch als eine Art „Notausgang“, denn sie wissen meist nicht, dass sie das Mandat mit ihrem Anwalt jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen können und dass ein Beschuldigter / Angeklagter sogar bis zu drei Verteidiger haben darf.

8. Was möchten Sie Ihren Mandanten abschließend mit auf den Weg geben?

Scheuen Sie sich nicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen – sei es als Opfer oder als Beschuldigter einer Straftat. Sie haben umfangreiche Rechte, von denen Sie Gebrauch machen sollten.

Als Beschuldigter erfahren Sie meist plötzlich davon, dass gegen Sie ermittelt wird. Diesen Überraschungseffekt – sei es bei einer Durchsuchung oder bei einer Festnahme – nutzen Ermittler gerne aus, um Beschuldigte zum Reden zu bewegen. Das ist äußerst gefährlich, weil in einer solchen Ausnahmesituation die Emotionen hochkochen und klares Denken meist nicht möglich ist. Andererseits sollten Sie dem natürlichen Drang widerstehen, sich „entlasten“ zu wollen. Die Grundregel lautet: Ohne meinen Anwalt sag ich nichts. Der beste Rat, den ein Anwalt einem Beschuldigten geben kann, ist: Schweigen Sie! Ihr Schweigen kann niemals gegen Sie verwendet werden, Ihr Reden schon.

Erhalten Sie einen Strafbefehl, sollten Sie umgehend einen Anwalt beauftragen. Dieser wahrt die Einspruchsfrist und beantragt Akteneinsicht. Auf dieser Grundlage prüft er die Beweise, die dem Strafbefehl zugrunde liegen. In vielen Fällen stellt sich heraus, dass entlastende Beweise gar nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Daher ist die professionelle Prüfung des Strafbefehls ebenso wichtig wie die einer Anklageschrift.

Als Opfer einer Straftat haben Sie das Recht, als Nebenkläger z. B. Richter oder Sachverständige wegen Befangenheit abzulehnen, Beweisanträge zu stellen, Fragen an Zeugen und den Beschuldigten zu richten und im Falle eines Freispruchs des Täters Rechtsmittel dagegen einzulegen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht entlastet Sie dabei vor Gericht und setzt Ihre Ansprüche gegen den Täter durch.

 

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