Zwischen Verbrauchern und Energieversorgern kommt es beim Thema Stromversorgung immer wieder zu Auseinandersetzungen – sei es wegen einer fehlerhaften Rechnung, zu hohem Verbrauch, Preiserhöhungen, Abschlagszahlungen, Bonuszahlungen oder beim Anbieterwechsel.
Verbraucher sollten zunächst schriftlich mit dem Energielieferanten in Kontakt treten und um Lösung des Problems bitten. Der Energieversorger ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von 4 Wochen Stellung zu nehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, können die Betroffenen einen Anwalt wegen der Stromversorgung einschalten und gegen den Energiekonzern juristisch vorgehen.
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