Mit einem Telefonvertrag für Festnetz oder Handy verpflichtet sich Ihr Telefonanbieter, Ihnen Zugang zum Telefonnetz zu verschaffen und für Erreichbarkeit zu sorgen. Möchten Verbraucher aus dem Vertrag austreten, ist dies durch das Widerrufsrecht bis 14 Tage nach Vertragsabschluss möglich – sofern der Vertrag z. B. per Telefon oder online abgeschlossen wurde.
Erfüllt der Telefonvertrag nicht die versprochenen Leistungen, enthält undurchsichtige AGB, ist unter fragwürdigen Bedingungen zustande gekommen oder hat eine ungewöhnlich lange Laufzeit, kann Sie ein Anwalt dabei unterstützen, aus dem Telefonvertrag herauszukommen.
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