Das Tierschutzgesetz (TierSchG) verpflichtet Tierhalter, ihre Haus-, Nutz- oder Wildtiere entsprechend der Art und Bedürfnisse zu ernähren, pflegen und unterzubringen. Aufgrund der Konflikte zwischen ökologischer Haltung (naturnah, artgerecht) und ökonomischer Nutzung (Massentierhaltung) haben EU und Bundesländer zahlreiche Richtlinien beschlossen oder verschärft: RL 98/58, TierschNutztVO, TierSchTrVO, TierSchlVO & BNatSchG.
Im Mietrecht kann es aufgrund eines Haustieres auch zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen. Während Kleintiere (Ziervögel, Fische, Hamster) grundsätzlich erlaubt sind, entscheidet der Vermieter im Einzelfall, ob er auch Katzen und Hunde duldet. Damit Sie nicht zwischen Wohnung und Haustier wählen müssen, kann ein Anwalt die Tierhaltung vertraglich absichern.
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