Wenn Paare oder Ehepartner sich trennen, kann es zu Streitigkeiten um gemeinsame Immobilien, Haustiere und Haushaltsgegenstände. Gibt es gemeinsame Kinder, können außerdem umgangs- und unterhaltsrechtliche Fragen aufkommen.
Waren die Partner verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sind zur Auflösung der Gemeinschaft das Familiengericht und ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Trennung notwendig.
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Bei einer Trennung oder Scheidung sind zahlreiche Fragen wie Trennungsunterhalt, Unterhaltszahlungen für ein Kind sowie Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, Unterhaltszahlungen und Trennungsunterhalt zu klären. Ein Anwalt für die Trennung kann beraten, zwischen den Parteien vermitteln und eine Lösung im Interesse aller Beteiligten finden.
Die Vergütung des Anwaltes bei Trennung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Komplexität des zu klärenden Sachverhaltes ab. Rechtsanwälte bieten neben der Stundenhonorar-Vergütung womöglich auch einen Pauschalbetrag an.
Bei einer Trennung müssen Sie für eine gesetzliche Scheidung die folgenden Unterlagen vorlegen: Ehevertrag (falls vorhanden), die Heiratsurkunde und die Kopie der Geburtsurkunde der Kinder. Beim Scheidungstermin müssen Sie zusätzlich die anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag, Ihren Personalausweis und – sofern vorhanden – die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorlegen.
Wenn Paare oder Ehegatten sich trennen, streiten sie sich oft um gemeinsame Immobilien, Haustiere und Haushaltsgegenstände. Gibt es gemeinsame Kinder, entstehen außerdem umgangs- und unterhaltsrechtliche Fragen. Waren die Partner verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, bedarf die Auflösung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft der Begleitung des Familiengerichts und eines Anwalts.
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Eine Trennung bleibt ohne rechtliche Folgen, wenn Sie und Ihr Partner unverheiratet sind, es keine gemeinsamen Kinder gibt und Sie keine nennenswerten Vermögenswerte gemeinsam angeschafft haben. Dann müssen Sie sich lediglich emotional mit der Trennung auseinandersetzen und können alles Weitere unter sich planen.
Haben Sie eine gemeinsame Immobilie oder zusammen in einer Mietwohnung gewohnt, ändert sich an den Eigentums- und Wohnverhältnissen rechtlich zunächst nichts – die Trennung wird innerhalb der gemeinsamen Räumlichkeiten vollzogen. Wer freiwillig auszieht, gibt sein Eigentums- bzw. Wohnrecht auf und kann die Wohnung nicht ohne Einwilligung des Ex-Partners betreten oder dort wieder einziehen. Waren die Partner verheiratet und will keiner von beiden ausziehen, entscheidet das Scheidungsgericht über die Zuweisung der Ehewohnung.
Gibt es gemeinsame Kinder, müssen die Ex-Partner zusätzlich über Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltszahlungen entscheiden. Ist keine Einigung in Sicht, entscheidet auch hier das Familiengericht.
Eine Ehe wird vor dem Familiengericht geschieden – nachdem Sie einen Scheidungsantrag eingereicht haben und ein Trennungsjahr vergangen ist. Ist die Scheidung einvernehmlich, haben sich die Partner bereits vor dem gerichtlichen Scheidungstermin über die Scheidungsfolgen geeinigt. Wenn nicht, muss das Gericht zusätzlich über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen entscheiden.
Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang – Sie müssen für Ihre Scheidung mindestens einen Anwalt beauftragen. Ein Anwalt kann sich bei einer Trennung dafür einsetzen, beide Parteien an einen Tisch zu bringen und eine einvernehmliche Scheidung zu erzielen, um Geld, Zeit und Nerven zu sparen.
Hatten Sie vor der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, bleibt es nach der Trennung bestehen. Dann einigen die Eltern sich selbstständig darüber, bei wem das Kind überwiegend leben soll und wann es Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen wird.
Problematisch wird es, wenn ein Partner dem anderen das Sorgerecht entziehen und das alleinige Sorgerecht haben will. Dann werden Jugendamt und Familiengericht involviert. Diese prüfen, ob das Vorhaben mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Überwiegend bleibt es zugunsten des Kindeswohls beim gemeinsamen Sorgerecht.
Durch eine Trennung können Unterhaltsansprüche entstehen – z. B. auf Trennungs-, Ehegatten- oder Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt zahlt der besser verdienende Partner, sobald die „Trennung von Tisch und Bett” erfolgt und bis die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Ehegattenunterhalt wird nach der Scheidung gezahlt, sofern der Verdienst des einen Partners den des anderen erheblich übersteigt. Kindesunterhalt muss der Partner zahlen, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnort hat.
Ein Anwalt kann prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht. Verweigert der Ex-Partner die Zahlung, kann er Ihren Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.