Ein Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen, seinen Großeltern, Geschwistern oder wichtigen Bezugspersonen – und diese haben ein Recht auf den Umgang mit dem Kind. Dieses Umgangsrecht soll die Beziehung zu nahestehenden Menschen fördern und die familiären Beziehungen nach einer Scheidung oder Trennung erhalten.
Ein Rechtsanwalt für Umgangsrecht kann Eltern bei Ausgestaltung des Umgangsrechts unterstützen und den Umgang mit dem Kind mithilfe des Jugendamts oder des Familiengerichts durchsetzen, wenn dieses von einem Elternteil verweigert wird.
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Ein Rechtsanwalt für Umgangsrecht kann bei der Lösung von umgangsrechtlichen Fragestellungen oder Problemen zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten oder mit Behörden wie dem Jugendamt helfen. Der Anwalt kann Sie z. B. bei der Beantragung des gemeinsamen oder alleinigen Sorgerechts, der Ausgestaltung eines Umgangsrechts oder einer unzulässigen Inobhutnahme Ihres Kindes durch das Jugendamt unterstützen.
Die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Umgangsrecht kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Ihnen das Jugendamt das Sorge- oder Umgangsrecht entziehen will oder Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht auf einen Umgang mit Ihrem Kind einigen können. Liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht unberechtigterweise beim Jugendamt, kann ein Anwalt für Umgangsrecht die Entscheidung prüfen und mit rechtlichen Mitteln anfechten – damit Ihr Kind zurück zu seiner Familie kommt.
In Streitigkeiten zum Umgangsrecht orientieren sich die Kosten für einen Rechtsanwalt für Umgangsrecht an einem festgelegten Streitwert – 4.000 Euro bei selbstständigen Verfahren und 2.000 Euro bei einer einstweiligen Anordnung. Erfolgt die Vergütung auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wird der Streitwert mit einem bestimmten Satzrahmen multipliziert. Die Anwaltskosten würden z. B. bei einem durchschnittlichen Fall und einem Streitwert von 2.000 Euro circa 220 Euro betragen. Genaue Auskunft zu den Kosten kann ein Anwalt für Umgangsrecht geben.