In Notsituationen wie einer plötzlichen Ohnmacht oder bei einem Autounfall ist jeder gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet – sofern ein Helfer sich dazu nicht selbst erheblich in Gefahr begeben müsste. Wer Hilfe unterlässt, muss sich gegebenenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung verantworten.
Um eine drohende Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr abzuwehren, können Sie Ihr Schweigerecht nutzen und einen Anwalt bei unterlassener Hilfeleistung kontaktieren. Er kann Akteneinsicht beantragen und anhand dessen eine zielführende Verteidigungsstrategie erarbeiten, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen. Während des gesamten Prozesses kann er als starker Partner an Ihrer Seite stehen.
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