Kommt das Kind eines unverheirateten Paares zur Welt, ist die Vaterschaft rechtlich gesehen zunächst ungeklärt. Erkennt der Mann nicht an, dass er der Kindsvater ist, kann die Mutter das zuständige Familiengericht zur Klärung der Vaterschaft einschalten. Das Gericht überprüft die Vaterschaft durch ein Abstammungsgutachten.
Kann die Vaterschaft zweifelsfrei festgestellt werden, erwirbt das Kind ein Recht auf Unterhalt und erbrechtliche Ansprüche. Der Vater erhält hingegen das Umgangsrecht. Deswegen können auch Männer die Feststellung ihrer Vaterschaft beim Familiengericht einklagen, wenn die Mutter dies verweigert. Bei Streitigkeiten kann ein Anwalt für Vaterschaftsrecht zwischen den Beteiligten vermitteln und eine für alle zufriedenstellende Lösung finden.
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