Gesetzliches Widerrufsrecht bei Kredit- und Kaufverträgen, Rückgaberecht, Gewährleistung und Haftung des Verkäufers: Das Verbraucherrecht schützt Verbraucher vor allem beim Abschluss von Verträgen vor Benachteiligung.
Kommt es beim Vertragsabschluss, nach Lieferung oder beim Rücktritt vom Vertrag zu Problemen, kann ein Anwalt für Verbraucherrecht Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte zum Verbraucherschutz durchzusetzen.
Nur ein Anwalt für Verbraucherrecht kann Verbraucher vor Gericht vertreten. Er kennt die Gesetzeslage sowie die aktuelle Rechtsprechung und kann auf Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln.
Der Anwalt setzt sich für den Schutz Ihrer Verbraucherrechte ein: Bei Mängeln setzt er die Haftung, Gewährleistung und Reparatur beim Unternehmen durch, damit Sie erhalten, wofür Sie bezahlt haben. Haben Sie unwissentlich einen Vertrag unterschrieben, der Regelungen zu Ihrem Nachteil enthält, setzt er den Widerruf und die Rückabwicklung für Sie durch – auch vor Gericht, wenn nötig.
Die anwaltliche Erstberatung im Verbraucherrecht hat zum Ziel, Ihre Chancen, Rechte und Handlungsoptionen zu besprechen. Dann können entscheiden, wie Sie weiter vorgehen wollen.
Die Reparatur in der Werkstatt, der Abschluss eines Kreditvertrags, das Shoppen im Onlineshop oder eine Reisebuchung – das Verbraucherrecht spielt tagtäglich eine Rolle. Nicht selten kommt es zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu Streitigkeiten – etwa weil Waren defekt sind, Werbeversprechen unerfüllt bleiben oder Verträge Kunden benachteiligen.
Die gute Nachricht: Das Verbraucherrecht spricht Privatpersonen umfassende Rechte und Schutz gegenüber Unternehmen zu.
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Der Verbraucherschutz ist in Deutschland streng geregelt und umfasst die Produktsicherheit, Produktqualität sowie die Preisgestaltung. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass Unternehmen einen Wissensvorsprung hinsichtlich ihrer Produkte oder Dienstleistungen haben. Da Kunden sich damit weitaus weniger auskennen, sind sie vor möglichen Benachteiligungen zu schützen – und genießen dadurch viele Rechte.
Für den Verbraucherschutz relevant sind vor allem verbindliche Vorschriften zur Vertragsgestaltung für:
Der Verbrauchervertrag sorgt für verbraucherfreundliche Regelungen – vor allem bei diesen Sondervorschriften:
Verbraucher sollen beim Abschluss dieser speziellen Verträge besonders geschützt werden. Weil Verbraucher im Falle eines unbewussten Vertragsabschlusses ihre Rechte nicht wahrnehmen können, haben sie bei Verbraucherverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht und Rückgaberecht.
Der Widerruf ist nach Vertragsabschluss innerhalb von 2 Wochen möglich – eine Begründung ist nicht notwendig. Plus: Sind Verbraucher nicht ordnungsgemäß über dieses Widerrufsrecht aufgeklärt worden, haben sie länger Zeit für den Widerruf.
Auch bei Warenmängeln ist das Recht auf Verbraucherseite: Stellen Verbraucher innerhalb von 6 Monaten nach Kauf Mängel fest, wird in der Rechtsprechung automatisch vermutet, dass Verkäufer für den Mangel verantwortlich sind. Verkäufer müssen das Gegenteil beweisen – oder Schadensersatz leisten.
Verbraucher können z. B. durch das Widerrufsrecht ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen von einem Kauf- oder Dienstleistungsvertrag zurücktreten, sofern dieser über Fernabsatz zustande kam – d. h. online, per Post oder telefonisch. Belehren Unternehmen ihre Kunden nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht, gilt eine wesentlich längere Widerrufsfrist.
Kunden müssen zudem unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder in einem Mietvertrag nicht erfüllen – prominentes Beispiel sind hier z. B. unrechtmäßige Klauseln über Schönheitsreparaturen. Ein im Verbraucherrecht erfahrener Anwalt kann Ihren Vertrag auf Rechtmäßigkeit prüfen.
Neuware muss frei von Mängeln sein – funktioniert sie nicht, stehen Verbrauchern umfassende Gewährleistungsrechte zu. Käufer können z. B. den Preis reduzieren oder den Ersatz durch ein neues Produkt fordern. Verweigern Verkäufer dies, können Kunden Schadensersatz verlangen. Auch Werkverträge – z. B. über eine Autoreparatur in der Werkstatt – sind durch die gesetzliche Gewährleistung abgedeckt.
Geht ein Produkt innerhalb der Garantiefrist kaputt, können Kunden die Behebung fordern. Schlagen die Garantiereparaturen fehl, ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich.
Nicht selten berücksichtigen Unternehmen das Verbraucherrecht nur unzureichend oder kennen die gesetzlichen Bestimmungen gar nicht – dies gilt besonders für kleinere gewerbliche Anbieter auf Online-Plattformen wie eBay oder Amazon.
Ein Anwalt für Verbraucherrecht kennt die Gesetzeslage und die aktuelle Rechtsprechung.
Mit einem anwaltlichen Schreiben kann er Händler über die Rechtslage und ihre Verpflichtungen gegenüber Kunden aufklären. Oftmals lenken Verkäufer ein und erfüllen die Ansprüche von Verbrauchern.