Ein Verein ist ein freiwilliger, langfristiger und organisierter Zusammenschluss von mindestens 2 Personen (Gesellschaftern). Dieser muss einen bestimmten, gemeinsamen und ideellen Zweck erfüllen.
Ein Anwalt für Vereinsrecht kann Sie bei der Gründung Ihres Vereins unterstützen: Er kann sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, keine Formfehler geschehen und der Verein von steuerrechtlichen Vorteilen wie Befreiungen von der Körper- und Gewerbesteuer, Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie Umsatzsteuer profitieren kann.
Sie möchten einen Verein gründen? Dann kann die Unterstützung eines Anwalts für Vereinsrecht sinnvoll sein. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen für die Gründung und kann Sie bei der Wahl der für Ihren Zweck richtigen Vereinsform unterstützen.
Ein Anwalt für Vereinsrecht kann Sie vor der Vereinsgründung über die rechtlichen Anforderungen informieren, die Satzung für Sie formulieren, steuerrechtliche Fragen klären, Sie zu den arbeitsrechtlichen Vorgaben für hauptamtliche Vereinsmitglieder beraten und die Umwandlung bzw. Ausgliederung bestimmter vereinsrechtlicher Strukturen rechtlich begleiten.
Was ein Anwalt für Vereinsrecht kostet, hängt vor allem vom Umfang seiner Tätigkeit ab. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie können aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.
Derzeit verzeichnet das Vereinsregister mit über 600.000 eingetragenen Vereinen einen Höchststand. Statistisch gesehen ist jeder zweite Deutsche Mitglied eines Vereines. Für diese gelten mit den gesetzlichen Vorschriften der §§ 21 ff. BGB strenge Anforderungen.
Zur Vermeidung rechtlicher Streitigkeiten ist es daher für Vereinsmitglieder empfehlenswert, sich mit der rechtssicheren Gestaltung eines Vereines auseinanderzusetzen. Dazu zählen beispielsweise fristgerechte Einladungen zu Mitgliederversammlungen, Haftung im Schadensfall, Fragen der Buchhaltung und Kassenprüfung oder Satzungsänderungen.
Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Vereinsarbeit ist die Satzung, die die wichtigsten Regeln der Zusammenarbeit und Organisation des Vereins enthält. Bereits bei der Gründung muss daher u. a. festgelegt sein, welchen Zweck der Verein verfolgt, welche Rechte und Pflichten der Vorstand sowie die einzelnen Mitglieder besitzen und wie die Vereinsarbeit geregelt ist.
Darüber hinaus können Vereinsordnungen zu konkreten Arbeitsbereichen (z. B. Finanzverwaltung, Beitragshöhe) eine Satzung ergänzen, jedoch keine grundlegenden Veränderungen an der Vereinsstruktur erreichen.
Nahezu jeder Verein verfolgt einen ideellen Zweck zur Bereicherung des Gemeinwohls: die Unterstützung sozial schwacher Kinder, den Erhalt eines historischen Ortes oder die Förderung einer Sportart. Eingetragene Vereine können sich unter diesen Umständen die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt bescheinigen lassen und steuerliche Vorteile genießen.
So ermöglicht der Status der Gemeinnützigkeit steuerfreie Einnahmen, einen ermäßigten Umsatzsteuersatz und die Berechtigung, Spendenbescheinigungen auszustellen. Die Gemeinnützigkeit ist allerdings an Auflagen gebunden, die insbesondere die Vermögensverwaltung betreffen. Vereine sollten vorab prüfen, wie sinnvoll ein Antrag auf Gemeinnützigkeit ist. Oftmals verhindern bereits Fehler in der Satzung diese Bestrebungen, die vorab beseitigt werden müssen.
Vereinsarbeit geschieht nicht zwingendermaßen ehrenamtlich. Mitglieder können Auslagen für z. B. Einkäufe im Auftrag des Vereins steuerfrei erstattet bekommen. Für Arbeitsleistungen bieten sich Aufwandsentschädigungen an, die neben einem symbolischen Wert die aufgewendete Zeit der Mitglieder kompensieren. Zwar sind Aufwandsentschädigungen steuerpflichtig, doch existieren insbesondere für Übungsleiter in Sportvereinen und Ehrenamtliche in der Alten-, Kranken- und Behindertenpflege umfassende Freibeträge.
Mit fortschreitender Professionalisierung entscheiden sich viele Vereine für die Einstellung von eigenem Personal. Ist ein Verein als Arbeitgeber tätig, fallen zunächst Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Wichtig ist in diesem Zusammenhang ein stichhaltiger Arbeitsvertrag, der eindeutige Bestimmungen bezüglich Weisungsbefugnissen und Tätigkeitsbereich enthält.
Vorstände und andere organisatorisch beteiligte Vereinsmitglieder haben durch ihr Ehrenamt häufig bereits umfangreiche Verpflichtungen. Ein Anwalt steht Vereinen als kompetenter Ansprechpartner in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen zur Seite.
Er berät dabei auf allen Stufen von der Gründung über die laufende Organisation und das Management sowie bei Umstrukturierungen und Satzungsänderungen. Auch bei internen Konflikten eignet sich ein Anwalt als neutraler Mediator, der gleichzeitig juristisch fundierte Lösungsansätze aufzeigen kann.
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