Das Vergaberecht regelt die Auftragsvergabe von Waren-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber. Das Gesetz soll u. a. einen fairen Wettbewerb zwischen den sich anbietenden Unternehmen und eine gerechte und nachhaltige Auftragsvergabe sicherstellen.
Ein Anwalt für Vergaberecht kann dabei helfen, alle gesetzlichen Vorschriften bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge einzuhalten und nicht bei Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Vermuten Sie Fehler im Ausschreibungsverfahren und fühlen sich benachteiligt, kann ein Rechtsanwalt für Vergaberecht sich im Nachprüfungsverfahren für Ihre Interessen einsetzen.
Ein Anwalt für Vergaberecht kann Unternehmen im Vergabeverfahren bei rechtssicheren Ausschreibungsunterlagen, bei der kartell- und wettbewerbsrechtlich zulässigen Gründung von Arbeits- und Bietergemeinschaften sowie im laufenden Verfahren unterstützen. Sollte es aufgrund unzulässiger Direktvergaben oder rechtswidriger Entscheidungen zu einem Nachprüfungs-, Feststellungs- oder Zivilverfahren kommen, kann er das Unternehmen vor Gericht vertreten und ggf. Schadenersatz oder Unterlassung erwirken.
Öffentliche Auftraggeber hingegen berät ein Rechtsanwalt für Vergaberecht bei u. a. der Ausschreibung, dem Ausscheiden eines Angebots oder der Zuschlagsentscheidung.
Ein Rechtsanwalt für Vergaberecht kann Bietern schon vor der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag helfen und sicherstellen, dass diese sich rechtskonform bewerben und nicht an gewerbe-, kartell- oder vergaberechtlichen Hürden scheitern – und von der Ausschreibung ausgeschlossen werden. Zudem kann er Bieter im laufenden Verfahren vertreten und deren Rechte und Ansprüche bei rechtlichen Unstimmigkeiten wahren.
Die Kosten für einen Anwalt für Vergaberecht hängen vom Umfang und Aufwand seiner anwaltlichen Tätigkeit ab. Wie viel zu zahlen ist, regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Alternativ können Sie ein Pauschal-Honorar oder eine Vergütung auf Stundensatz-Basis mit dem Anwalt vereinbaren.
Jährlich sind EU-weit öffentliche Aufträge staatlicher Institutionen und Behörden im 3-stelligen Milliardenbetrag an private Unternehmen ausgeschrieben. Um Korruption und Vetternwirtschaft bei der Vergabe zu vermeiden, soll das Vergaberecht einen fairen und transparenten Wettbewerb ermöglichen.
Aufträge umfassen dabei nicht nur Großprojekte wie An- oder Neubauten, sondern z. B. auch die Beschaffung von Büromöbeln oder -zubehör. Lieferanten, Dienstleister und Bauunternehmen sind laut Vergaberecht nach den Geboten der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz auszuwählen.
Neben dem günstigsten Preis sollen auch qualitative, umweltbezogene und soziale Aspekte Berücksichtigung finden. Bei Verletzungen von Wettbewerbsregeln können Bewerber unter Umständen durch ein Vergabenachprüfungsverfahren die Entscheidung anfechten.
Bei sämtlichen Fragen zum Vergaberecht ist ein erfahrener Anwalt Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge muss allen Bewerbern eine faire Wettbewerbschance ermöglichen. Dazu hat der Gesetzgeber zahlreiche Verordnungen und Vorschriften erlassen – etwa das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Vergabeverordnung. Für die Vergabe von u. a. Bauleistungen und freiberuflichen Dienstleistungen im Bereich Verkehr, Verteidigung sowie Sicherheit gelten gesonderte Verordnungen.
Neben europäischen Vergaberichtlinien spielen auch bundesweite Regelungen und landesrechtliche Bestimmungen eine Rolle.
Im Vergabeverfahren müssen staatliche Auftraggeber ihre Aufträge öffentlich ausschreiben. Ob der Auftrag national oder europaweit auszuschreiben ist, ist abhängig vom Auftragswert. Je nach Auftragsart – etwa im Baubereich oder für soziale Dienstleistungen – sieht die EU unterschiedliche Schwellenwerte vor.
Für Liefer- und Dienstleistungsverträge liegt der Schwellenwert ab Januar 2020 z. B. bei 224.000 €. Übersteigt der Auftrag diesen Wert, ist er EU-weit auszuschreiben. Im weiteren Vergabeverfahren müssen Auftraggeber die Bewerber miteinander vergleichen und nach den Prinzipien der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz das wirtschaftlichste Angebot mit den besten Konditionen auswählen.
Bei EU-weiten Vergabeverfahren müssen Auftraggeber alle Bewerber über die finale Entscheidung benachrichtigen. Bei Verdacht auf eine wettbewerbswidrige Vergabe können diese einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen.
Aufgrund der zahlreichen Bestimmungen ist die Rechtslage für Auftraggeber sehr komplex. Um den gesamten Prozess der Ausschreibung und Vergabe rechtlich abzusichern, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Vergaberecht zu konsultieren.
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Ein Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk berät Auftraggeber in allen Phasen des Vergabeverfahrens – angefangen von der Konzeption bis hin zur finalen Umsetzung. So übernimmt er z. B. die Erstellung der Vergabeunterlagen und Vertragsentwürfe, die Kommunikation mit den Bewerbern und unterstützt bei der Bewertung der Teilnahmeanträge. Durch eine detaillierte Dokumentation sorgt er für die notwendige Transparenz des Vergabeprozesses.
Kommt es zu einem Vergabenachprüfungsverfahren, vertritt ein Anwalt für Vergaberecht Auftraggeber gegenüber der Vergabekammer. Durch eine stichhaltige Beweisführung hilft er, die Gegenargumente zurückgewiesener Bewerber zu entkräften.